Rund 400 000 Personen haben im Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen Elterngeld erhalten. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Vatertags am 9. Mai mitteilt, waren von ihnen 99 926 männlich und 301 505 weiblich. Der sogenannte Väteranteil beim Elterngeldbezug lag damit bei rund einem Viertel (24,9 Prozent). Er ist zuletzt jährlich gestiegen. Im Jahr 2019 hatte er bei 22,4 Prozent gelegen. Unter den kreisfreien Städten und Kreisen war der Anteil der männlichen Elterngeldbezieher 2023 – wie schon im Jahr zuvor – in Gelsenkirchen (14,9 Prozent), Duisburg (18,1 Prozent) und Hagen (18,4 Prozent) am niedrigsten.

 

Die höchsten Väteranteile gab es in Münster (33,7 Prozent), im Kreis Coesfeld (31,2 Prozent) und in Köln (29,9 Prozent). Männliche Elterngeldbezieher in NRW planten 2023 durchschnittlich 4,1 Monate Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Im Jahr 2019 waren es noch 4,4 Monate gewesen. Bei den Müttern lag die vorgesehene Bezugsdauer 2023 mit 15,1 Monaten fast viermal so hoch wie bei den Vätern (2019: 14,7 Monate). Regional schwankte die durchschnittliche geplante Bezugsdauer bei männlichen Elterngeldbeziehern zwischen 3,0 Monaten im Kreis Olpe und 5,6 Monaten in Hagen und Herne.

 

Die vorgesehene Dauer des Elterngeldbezugs hängt auch davon ab, ob Basiselterngeld oder Elterngeld Plus in Anspruch genommen wird, welches insbesondere Teilzeitarbeit nach der Geburt begünstigen soll. 18,7 Prozent der Väter, die 2023 in NRW Elterngeld bezogen, nahmen – zumindest anteilig – die Variante Elterngeld Plus (mit/ohne Partnerschaftsbonus) in Anspruch. Bei den Frauen waren es 42,6 Prozent. Dieser Anteil ist bei beiden Geschlechtern im Fünfjahresvergleich gestiegen; 2019 hatten 15,2 Prozent der männlichen und 34,9 Prozent der weiblichen Elterngeldbeziehenden diese Variante gewählt. Auch hier gab es regionale Unterschiede: Während sich 2023 in Bonn 27,9 Prozent der elterngeldbeziehenden Väter für Elterngeld Plus entschieden, waren es im Kreis Olpe
lediglich 10,2 Prozent.

 

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass Elterngeld Plus doppelt so lange bezogen werden kann wie das Basiselterngeld, jedoch in der Regel geringer ausfällt. Das Elterngeld Plus kann um einen Partnerschaftsbonus (bis zu vier weitere Monate Elterngeld Plus pro Elternteil) ergänzt werden, wenn beide Elternteile zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit erwerbstätig sind. Grundlage der vorliegenden Auswertung zum Elterngeld sind die Ergebnisse der Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. Der Väteranteil gibt den Anteil der Männer an allen Elterngeldbeziehern und -bezieherinnen wieder. (IT.NRW)