Nahezu die Hälfte (48,0 Prozent) der nordrhein-westfälischen Mütter mit Kind(ern) im Alter von unter sechs Jahren im Haushalt ist im Jahr 2021 erwerbstätig gewesen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis von Endergebnissen des Mikrozensus 2021 mitteilt, erhöhen sich die Erwerbstätigenquoten der Mütter mit zunehmendem Alter des jüngsten Kindes: So war etwa jede achte Mutter (14,3 Prozent), deren jüngstes Kind noch kein Jahr alt war, erwerbstätig. Bei Müttern mit einjährigen Kindern war dieser Anteil mit 41,6 Prozent schon fast dreimal so hoch und von den Müttern mit Zweijährigen ging bereits mehr als die Hälfte (56,0 Prozent) einer Erwerbstätigkeit nach.

 

Bei Müttern, deren jüngstes Kind drei bis fünf Jahre alt war, lag der Anteil der Erwerbstätigen bei knapp zwei Drittel (66,0 Prozent). Väter mit Kind(ern) unter sechs Jahren im Haushalt waren mit 85,9 Prozent häufiger erwerbstätig als Mütter. Je nach Alter des jüngsten Kindes zeigten sich bei Männern kaum Unterschiede: Die Erwerbstätigenquote lag zwischen 83,9 und 87,0 Prozent.

 

Erwerbstätige Mütter mit Kind(ern) im Vorschulalter arbeiteten im Jahr 2021 in NRW durchschnittlich 25,1 Stunden in der Woche. Rund drei Viertel von ihnen (74,9 Prozent) waren teilzeitbeschäftigt. Die Wochenarbeitszeit erwerbstätiger Väter mit Kindern unter sechs Jahren im Haushalt lag mit durchschnittlich 39,4 Wochenstunden auf Vollzeitniveau. In Teilzeit arbeiteten lediglich 9,2 Prozent der Väter mit Kindern in diesem Alter.

 

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits-und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte übernehmen mit ihren Angaben einen verantwortungsvollen Beitrag für unsere informierte demokratische Gesellschaft.

 

Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass Personen, die zum Zeitpunkt der Befragung in Mutterschutz oder in Elternzeit waren, bei der vorliegenden Auswertung nicht als erwerbstätig eingestuft wurden.

 

Aufgrund methodischer Änderungen sind die Ergebnisse für die Jahre 2020 und 2021 nur eingeschränkt mit denen aus den Vorjahren vergleichbar. Weitere Informationen hierzu sowie zu den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den Mikrozensus 2020 und 2021 finden Sie hier https://www.it.nrw/mikrozensus. (IT.NRW)