Im Jahr 2019 waren in Nordrhein-Westfalen rund 1,12 Millionen Mütter mit Kindern unter 18 Jahren erwerbstätig. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, lag die Erwerbstätigenquote von Müttern mit minderjährigen Kindern bei 64,2 Prozent und war damit um 4,3 Prozentpunkte höher als noch vor zehn Jahren (2009: 59,9 Prozent). Zu den Erwerbstätigen werden hier nur erwerbstätige Mütter gezählt, die sich nicht in Mutterschutz oder Elternzeit befinden.

 

Bei Müttern mit Kindern unter zehn Jahren war die Erwerbstätigenquote mit 54,9 Prozent niedriger als bei allen Müttern mit minderjährigen Kindern. Die Erwerbstätigenquote der Mütter von unter Zehnjährigen ist gegenüber 2009 um 4,6 Prozentpunkte gestiegen. Neben der Erwerbstätigenquote ist auch der Anteil der erwerbstätigen Mütter gestiegen, die eine Vollzeittätigkeit ausüben. 2009 arbeiteten in Nordrhein-Westfalen rund 23,1 Prozent aller erwerbstätigen Mütter mit Kindern unter 18 Jahren in Vollzeit; im Jahr 2019 waren 27,0 Prozent in Vollzeit erwerbstätig. Bei Müttern von unter Zehnjährigen erhöhte sich die Vollzeitquote von 19,8 Prozent im Jahr 2009 auf 23,1 Prozent im Jahr 2019.

 

Bezogen auf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit arbeiteten Mütter mit Kindern unter 18 Jahren 2019 mit 25,2 Stunden pro Woche gut 2,4 Stunden mehr als noch 2009. Bei Müttern mit Kindern unter zehn Jahren fiel der Zuwachs größer aus als bei allen Müttern mit minderjährigen Kindern: Sie arbeiteten 2019 im Durchschnitt 24,3 Stunden pro Woche und damit 2,7 Stunden mehr als 2009. Die Gesamtzahl der Mütter mit Kindern unter 18 Jahren war 2019 niedriger als 2009. Lebten 2009 noch rund 1,83 Millionen Mütter mit minderjährigen Kindern in Nordrhein-Westfalen, so waren es 2019 mit 1,74 Millionen 93 000 Mütter weniger.

 

Die Statistiker weisen darauf hin, dass bei den vorliegenden Auswertungen nur Mütter im Alter von 15 bis unter 65 Jahren berücksichtigt wurden, die mit Kindern zusammen in einem Haushalt lebten. Die Zugehörigkeit zu den Vollzeit- bzw. Teilzeittätigen basiert auf der Selbsteinstufung der Befragten. (IT.NRW).