Gemäß einer Modellrechnung, in der auch ausgegliederte Aufgabenbereiche der Kommunen berücksichtigt wurden, wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen zum 31.12.2016 Schulden in Höhe von 82 Milliarden Euro auf. Dies entspricht einer durchschnittlichen Pro-Kopf- Verschuldung von 4 594 Euro je Einwohner.

 

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, entfielen mit 57,2 Prozent über die Hälfte der Schulden auf die kreisfreien Städte. Der Anteil der Schulden der Kreise (kreisangehörige Gemeinden einschl. Kreisverwaltungen) belief sich auf 40,4 Prozent, derjenige der Kommunalverbände auf 2,3 Prozent.

 

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Kommunen ihre Aufgaben aus den Kernhaushalten in öffentlich bestimmte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen verlagert. „Öffentlich bestimmt“ bedeutet hier, dass die öffentliche Hand unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50 Prozent am Stimmrecht oder Nennkapital beteiligt ist. Die Modellrechnung berücksichtigt für einen besseren interkommunalen Vergleich die Schulden der öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen anteilig, wenn die Kommunen zu den ultimativen Eignern dieser Einheiten gehören.

 

Danach entfiel der Hauptteil der Schulden der nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände mit 61,4 Prozent auf die Kernhaushalte. Bereits jeder dritte geschuldete Euro betraf allerdings die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die kommunale Ebene als ultimativer Eigner beteiligt ist. Hierbei handelt es sich um Marktproduzenten, die ihre Kosten überwiegend mit eigenen Umsätzen decken. Die Extrahaushalte trugen mit 6,3 Prozent zur Verschuldung bei. Zu den Extrahaushalten zählen alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) dem Sektor Staat zuzurechnen sind. (IT.NRW)