Foto: pixabay.

Der Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen ist von Dezember 2021 bis Dezember 2022 um 8,7 Prozent gestiegen (Basisjahr 2015 = 100). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sank der Preisindex gegenüber dem Vormonat (November 2022) um 1,0 Prozent. Im Jahresdurchschnitt 2022 stieg der Preisindex im Vergleich zu 2021 um 8,2 Prozent.

 

Gegenüber dem Vormonat (November 2022) verteuerten sich vor allem Nahrungsmittel wie beispielsweise Weintrauben (+19,8 Prozent) und Gurken (+11,5 Prozent). Günstiger wurden insbesondere Haushaltsenergien (−14,3 Prozent) angeboten. Hierzu zählen u. a. Fernwärme (−38,9 Prozent), Gas einschließlich Betriebskosten (−24,3 Prozent) und Brennholz, Holzpellets u. Ä. (−14,8 Prozent).

 

Im Durchschnitt des Jahres 2022 stieg in NRW der Preisindex gegenüber 2021 um 8,2 Prozent. Überdurchschnittlich hoch waren die Preissteigerungen im Jahresdurchschnitt bei den Haushaltsenergien (+44,6 Prozent); darunter Heizöl einschließlich Betriebskosten (+70,1 Prozent), Brennholz, Holzpellets u. Ä. (+51,0 Prozent) sowie Gas einschließlich Betriebskosten (+54,1 Prozent). Außerdem zogen auch die Preise für Nahrungsmittel (+14,4 Prozent) überdurchschnittlich an.

 

Hier sind z. B. Butter (+39,4 Prozent), Quark (+34,5 Prozent) und Nudeln (+31,7 Prozent) zu nennen. Im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt sanken vor allem die Preise bei der sog. kombinierten Personenbeförderung (−16,3 Prozent), aber auch die für die stationäre (−7,8 Prozent) und ambulante Pflege für gesetzlich Versicherte (−2,0 Prozent).

 

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, wirkten u. a. Folgende Maßnahmen der Bundesregierung im Jahr 2022 preisdämpfend auf die
Verbraucherpreise:

 

* die „Dezember-Einmalzahlung” zur Entlastung der privaten Haushalte für Erdgas und Fernwärme; allerdings ist dieser Dämpfungseffekt auf die Verbraucherpreise nur teilweise gegeben, da nicht alle privaten Haushalte von der Maßnahme im Dezember 2022 profitieren; insbesondere Mieterinnen und Mieter ohne eigenen Gas- und Fernwärmeversorgungsvertrag erhalten die Entlastung erst später, zum Beispiel über eine Rückzahlung oder als Verrechnung mit der jährlichen Kostenabrechnung; alle Rückzahlungen oder Verrechnungen, die nicht eindeutig dem Berichtsmonat Dezember direkt zuzuordnen sind, können im Verbraucherpreisindex nicht berücksichtigt werden.

 

* das 9-Euro-Ticket, das von Juni 2022 bis August 2022 für 9,00 Euro pro Monat Fahrten in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland ermöglichte.

 

* die Pflegereform, die bei Pflegedienstleistungen seit Anfang 2022 einen sog. Leistungszuschlag auf die Pflege- und die Ausbildungskosten vorsieht. (IT.NRW)