Im Jahr 2023 lebten in NRW 10,2 Prozent der Bevölkerung in Haushalten, die nach eigenen Angaben in den vorangegangenen zwölf Monaten mindestens einmal in Zahlungsverzug bei Hypotheken- oder Mietzahlungen, Rechnungen von Versorgungsbetrieben oder bei Konsumenten- und Verbraucherkrediten geraten waren. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt weiter mitteilt, ist dieser Anteil gegenüber den Vorjahren gestiegen: 2021 hatte er noch bei 6,6 und 2022 bei 7,0 Prozent gelegen.
Zahlungsrückstände bei Versorgungsbetrieben am häufigsten
Die größte Rolle spielten dabei Zahlungsrückstände bei Versorgungsbetrieben: Im Jahr 2023 lebten 6,9 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung in Haushalten, die ihre Rechnungen von Versorgungsbetrieben für Strom, Heizkosten oder Wasser nicht immer fristgerecht begleichen konnten. 2021 waren es noch 4,4 Prozent und 2022 waren es 5,0 Prozent gewesen.
Über drei Prozent waren in Zahlungsverzug bei Hypotheken- oder Mietzahlungen
3,4 Prozent der Bevölkerung in NRW lebten 2023 in Haushalten, die in den vorangegangenen 12 Monaten in Zahlungsverzug bei Hypotheken- oder Mietzahlungen für die selbst bewohnte Wohnung bzw. das selbst bewohnte Haus geraten waren. 2021 lag dieser Anteil noch bei 2,5 Prozent und 2022 bei 2,7 Prozent.
Auch Zahlungsrückstände bei Konsumenten- und Verbraucherkrediten sind gestiegen
Von Zahlungsrückständen bei Konsumenten- und Verbraucherkrediten waren 2023 insgesamt 4,4 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung betroffen. Auch dieser Wert hat sich gegenüber den Vorjahren erhöht: 2021 lebten noch 2,0 Prozent in Haushalten mit Zahlungsverzug bei solchen Krediten, 2022 waren es 2,5 Prozent.
Weitere Ergebnisse rund um das Thema „materielle und soziale Entbehrung” finden Sie in unserem Schwerpunktartikel auf der Themenseite Armut unter https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/themenschwerpunkte/armut.
Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Die Befragung wurde bis zum Jahr 2019 als eigenständige Erhebung durchgeführt und ist seit 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der damit verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen zur Neugestaltung von EU-SILC finden Sie unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Methoden/meth-auswirkungen-corona-EU-SILC.html. (IT.NRW)