104,6 Millionen Euro an Hundesteuern flossen von Januar bis September 2022 in die öffentlichen Kassen der Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2,5 Millionen Euro bzw. 2,4 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zu den ersten neun Monaten des Jahres 2017 sind die Hundesteuereinzahlungen um 13,6 Millionen Euro bzw. 15,0 Prozent gestiegen.
Die Einzahlungen aus Hundesteuern entwickelten sich in den ersten neun Monaten 2022 in den 396 Städten und Gemeinden des Landes NRW unterschiedlich: Die höchsten Zuwächse im Vergleich zu den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 verbuchten Köln (+209 407 Euro), Neunkirchen-Seelscheid (+101 459 Euro) und Düsseldorf (+94 486 Euro). Die höchsten Rückgänge ermittelte das Statistische Landesamt für die Städte Velen (−124 637 Euro), Welver (−67 788 Euro) und Siegburg (−47 205 Euro). Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, belief sich die Höhe der bereinigten Einzahlungen aller Städte und Gemeinden in NRW von Januar bis September 2022 auf insgesamt 62,5 Milliarden Euro. Die Hundesteuer hatte daran einen Anteil von 0,2 Prozent.
Die Hundesteuer ist eine Kommunalsteuer. Die Gemeinden legen die Höhe dieser Steuer mittels Hundesteuersatzung nach der Zahl bzw. der Gefährlichkeit der Tiere selbst fest. Hier werden bestimmte Rassen zum Teil explizit angegeben. Die finanzielle Belastung der Hundehalter ist regional sehr unterschiedlich. So verzichtet z. B. die Stadt Ahlen bei nur einem Hund ganz auf die Hundesteuer – in Moers werden nach der aktuellen Hundesteuersatzung circa 120 Euro für einen Hund fällig.
Zahlbar sind die Beträge meist quartals-, halbjahres- oder jahresweise. Die Höhe der Hundesteuereinzahlungen erlaubt daher keine Rückschlüsse auf die Zahl der besteuerten Tiere. Die Daten entstammen der vierteljährlichen Kassenstatistik, die alle Zahlungsvorgänge (Einzahlungen und Auszahlungen) der kommunalen Haushalte abbildet. Bei den bereinigten Einzahlungen werden Einzahlungen von gleicher Ebene, d. h. von anderen Gemeinden und Gemeindeverbänden, abgezogen. (IT.NRW)