Die nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen haben im vierten Quartal 2022 rund 492 Millionen Fahrgäste im Personennahverkehr befördert. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das zwar 8,5 Prozent mehr als im vierten Quartal 2021, aber 12,9 Prozent weniger als im vierten Quartal 2019.
Die Beförderungsleistung der Unternehmen lag im vierten Vierteljahr 2022 mit rund 4,0 Milliarden Personenkilometern um 16,7 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresergebnis und um 6,7 Prozent über dem des vierten Quartal 2019. Die Fahrgastzahlen im Eisenbahnverkehr waren im vierten Quartal 2022 mit rund 36,0 Millionen Beförderten rund 41,7 Prozent höher als im vierten Vierteljahr 2021 und um 63,3 Prozent höher als von Oktober bis Dezember 2019. Die Beförderungsleistung der Eisenbahnen lag mit fast 1,2 Milliarden Personenkilometern über den Ergebnissen der entsprechenden Vorjahresquartale (2021: 762,2 Millionen; 2020: 385,2 Millionen; 2019: 560,0 Millionen).
Im Nahverkehr mit Straßenbahnen wurden im vierten Quartal 2022 rund 155,8 Millionen Personen (+9,5 Prozent gegenüber dem vierten Quartal 2021) und im Nahverkehr mit Omnibussen rund 316,1 Millionen Fahrgäste (+4,8 Prozent) befördert. Anlässlich der bevorstehenden Einführung des Deutschland-Tickets im Mai 2023 teilt das Statistische Landesamt mit, dass die nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen im Jahr 2022 insgesamt 1,9 Milliarden Fahrgäste befördert haben. Das waren 16,3 Prozent mehr als 2021. Zu diesem Anstieg haben vermutlich sowohl die gelockerten Corona-Maßnahmen, als auch die Einführung des 9-Euro-Tickets, welches von Anfang Juni bis Ende August des vergangenen Jahres gültig war, maßgeblich beigetragen.
In den vierteljährlichen Erhebungen zum Personennahverkehr werden nur Daten von Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und mit einer Beförderungsleistung von mindestens 250 000 Fahrgästen pro Jahr erfasst (einschließlich private Busunternehmen, die im Rahmen des Linienverkehrs Personen befördern). Außerdem ist zu beachten, dass einzelne der gemeldeten Fahrgäste auf Strecken außerhalb von Nordrhein-Westfalen gefahren sind. Als beförderte Person oder Beförderungsfall gilt eine nicht unterbrochene Fahrt eines Fahrgastes mit einem (entgeltlichen/unentgeltlichen) Fahrausweis für das Netz eines Verkehrsunternehmens. Steigt der Fahrgast während der Fahrt auf ein anderes Verkehrsmittel eines Unternehmens um, wird er erneut gezählt. Durch Einbeziehung der Umsteiger ist die addierte Fahrgastzahl nach Verkehrsmitteln höher als die Fahrgastzahl im Liniennahverkehr insgesamt. (IT.NRW)