Die Zahl der Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht wegen Diebstahls und Unterschlagung ist im Zehnjahresvergleich in Nordrhein-Westfalen um 35,8 Prozent zurückgegangen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurden im Jahr 2022 insgesamt 16 722 Personen wegen Straftaten in dieser Hauptdeliktsgruppe nach allgemeinem Strafrecht verurteilt (2013: 26 048). In dieser Deliktsgruppe werden unter anderem auch die Verurteilungen wegen Wohnungseinbrüchen erfasst. Im Jahr 2022 wurde bei rund einem Viertel der Verurteilungen wegen Diebstahls und Unterschlagung (§§ 242 – 248c StGB) eine Freiheitsstrafe verhängt (4 229 Personen). In den übrigen Fällen bekamen die Verurteilten eine Geldstrafe. Im Jahr 2013 hatte der Anteil der Freiheitsstrafen mit 29,2 Prozent (7 596) noch höher gelegen.

 

Drei von fünf Freiheitsstrafen wurden 2013 und 2022 zur Bewährung ausgesetzt

Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Gericht ausgesetzt werden, beispielsweise, wenn zu erwarten ist, dass die Verurteilten auch ohne Einwirkung des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begehen werden. Der Anteil der Strafaussetzungen in NRW war in den Jahren 2013 und 2022 ähnlich hoch – etwa drei von fünf Freiheitsstrafen (60,4 bzw. 59,0 Prozent) wurden zur Bewährung ausgesetzt.. Die restlichen rund 40 Prozent der zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten mussten die Strafhaft antreten. Dies traf auf beinahe jede zehnte wegen Diebstahls und Unterschlagung verurteilte Person zu.

 

Mit der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichtes zur Strafaussetzung beginnt die sog. Bewährungszeit. Während der gesamten Dauer oder auch nur für einen Teil der Bewährungszeit kann die verurteilte Person einer hauptamtlichen Bewährungshelferin oder einem hauptamtlichen Bewährungshelfer unterstellt werden. Bewährungshelferinnen und – helfer unterstützen bei der Resozialisierung und der Vermeidung von Rückfällen in die
Straffälligkeit.

 

Zahl der sog. Unterstellungen ist seit 2013 um knapp 40 Prozent gesunken

Im Jahr 2022 gab es 7 588 Unterstellungen von Personen, deren Freiheitsstrafen zuvor nach allgemeinem Strafrecht wegen Diebstahls und Unterschlagung zur Bewährung ausgesetzt worden waren. Sie machten 2022 rund ein Fünftel aller Unterstellungen aus. Im Zehnjahresvergleich ist die Zahl der Unterstellungen in dieser Hauptdeliktsgruppe um 37,8 Prozent gesunken (2013: 12 204). Es ist zu beachten, dass hier auch Fälle enthalten sind, bei denen Verurteilte nach der Verbüßung eines Teils der Freiheitsstrafe vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden sind oder deren Strafe z. B. im Wege der Gnade ausgesetzt wurde. Unterstellungen können sich über mehrere Jahre erstrecken. Detaillierte Ergebnisse zur Bewährungshilfe, darunter zur Zahl der Unterstellungen nach Hauptdeliktsgruppen im Zeitvergleich, finden sich nun als neue Tabellen in der Landesdatenbank Nordrhein-Westfalen.

 

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Zahl der nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten mit Strafaussetzung und die Zahl der unterstellten Personen je Jahrgang aus methodischen Gründen nicht deckungsgleich ist. Die Zahl der Personen, die einer Bewährungshelferin oder einem Bewährungshelfer unterstellt sind, setzt sich aus den Personen zusammen, die in verschiedenen Jahren verurteilt wurden. Dabei setzt das Gericht die Dauer der Bewährung fest und kann diese sowohl verlängern als auch verkürzen. Außerdem können Personen wegen verschiedener Straftaten mehrfach unter Bewährungsaufsicht gestellt werden. Es wurden ausschließlich
Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht, nicht nach Jugendstrafrecht berücksichtigt. (IT.NRW)