Von Januar bis Juni 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 15 564 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 36,6 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (damals: 11 397 Fälle). Die Zahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen entwickelte sich allerdings gegenläufig: 2 111 Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Unternehmen; das waren 12,0 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2020 (damals: 2 399 Unternehmensinsolvenzen).

 

Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 7 956 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen; das waren weniger als ein Drittel (−70,2 Prozent) als von Januar bis Juni 2020 (damals: 26 660 Beschäftigte). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im ersten Halbjahr 2021 auf 4,3 Milliarden Euro und waren damit um 29,4 Prozent höher als ein Jahr zuvor (damals: 3,3 Milliarden Euro). Ursächlich für den Anstieg bei den Forderungen bei gleichzeitig sinkender Zahl der Insolvenzen war, dass eine höhere Zahl wirtschaftlich bedeutender Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat.

 

Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren mit 2 111 weiter unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (erstes Halbjahr 2019: 2 811 Verfahren; 2020: 2 399 Verfahren). Ein Grund dafür könnte u. a. sein, dass die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages für Unternehmen teilweise bis zum 30. April 2021 ausgesetzt war. In den besonders von den Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie betroffenen Wirtschaftszweigen waren die Entwicklungen unterschiedlich:

 

So lagen die Insolvenzzahlen vom ersten Halbjahr 2021 im Vergleich zu den Halbjahreswerten der Jahre 2019 und 2020 in der Beherbergung (z. B. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) über Vorkrisenniveau. In der Gastronomie, bei Reisebüros und Reiseveranstaltern, im Einzelhandel und im Wirtschaftszweig „Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeit” lagen sie unter dem Niveau des Jahres 2019 – in den beiden letztgenannten Wirtschaftszweigen lagen sie aber über dem Ergebnis des ersten Halbjahres 2020.

 

Der Zuwachs bei den Insolvenzverfahren insgesamt ist auf die gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum gestiegen Zahl von Verbraucherinsolvenzen und ehemals selbstständig Tätigen mit vereinfachtem Verfahren (Schuldner ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen und mit weniger als 20 Gläubigern) zurückzuführen. Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber dem ersten Halbjahr 2020 um 53,0 Prozent auf 10 628; die von den genannten ehemals selbstständig Tätigen um 68,5 Prozent auf 1 151.

 

Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten diese Schuldner vor allem im zweiten Halbjahr 2020 ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese nun nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Ferner beantragten noch 1 674 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW).