Im Oktober 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 290 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 165,7 Prozent mehr als im Oktober 2020 (damals: 862 Verfahren) aber nur 0,5 Prozent mehr als im Oktober 2019 (2 279 Verfahren).
280 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 11,4 Prozent weniger als im Oktober 2020 (316 Verfahren). Von den im Oktober 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 570 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren; 2020: 363 Verfahren).
Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber Oktober 2020 um 322,5 Prozent auf 1 580 Anträge; gegenüber dem Vormonat ging die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen allerdings um 1,7 Prozent zurück (September 2021: 1 608 Verfahren). Eine mögliche Ursache für den Anstieg gegenüber Oktober 2020 könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein.
Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 (Monatsdurchschnitt: 533) ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese dann nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Ein Indiz hierfür ist, dass die monatliche Zahl der Verbraucherinsolvenzen seit Februar 2021 über dem Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) liegt. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 430 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW).