Im Jahr 2016 verfügte jeder Einwohner in Nordrhein-Westfalen rein rechnerisch über ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 21 614 Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 440 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Mit 37 435 Euro wies Schalksmühle im Märkischen Kreis das höchste verfügbare Einkommen je Einwohner aller 396 Städte und Gemeinden in NRW auf.

 

Attendorn im Kreis Olpe (36 317 Euro) und Meerbusch im Rhein-Kreis Neuss (33 967 Euro) folgten auf den Plätzen zwei und drei. Am unteren Ende der Skala rangierten die Stadt Gelsenkirchen (16 203 Euro) und Kranenburg im Kreis Kleve (15 857 Euro). Insgesamt belief sich das verfügbare Einkommen 2016 in Nordrhein-Westfalen auf rund 386,4 Milliarden Euro. Von allen Städten und Gemeinden des Landes wiesen die Städte Köln (23,1 Milliarden Euro) und Düsseldorf (15,2 Milliarden Euro) die höchsten Einkommenssummen auf.

 

Damit verfügte jeder Einwohner Kölns statistisch gesehen über 21 608 Euro (etwa so viel wie im Landesdurchschnitt). In der Landeshauptstadt lag das verfügbare Einkommen durchschnittlich bei 24 883 Euro. Den größten Zuwachs des verfügbaren Einkommens gegenüber dem Vorjahr ermittelten die Statistiker für Schöppingen im Kreis Borken (+7,8 Prozent) und Borgentreich im Kreis Höxter (+6,7 Prozent). Den geringsten Zuwachs aller Städte und Gemeinden des Landes erzielten Roetgen in der Städteregion Aachen (+0,5 Prozent) und Möhnesee im Kreis Soest (−0,6 Prozent).

 

Unter dem verfügbaren Einkommen verstehen die Statistiker die Einkommenssumme (Arbeitnehmerentgelt und Einkommen aus selbstständiger Arbeit und Vermögen), die den privaten Haushalten nach der sog. Einkommensumverteilung, also abzüglich Steuern und Sozialabgaben und zuzüglich empfangener Sozialleistungen, durchschnittlich für Konsum- und Sparzwecke zur Verfügung steht. Es ist als Indikator für die finanziellen Verhältnisse der Bevölkerung der Gemeinden zu verstehen und ermöglicht mittelbar Aussagen zur lokalen Kaufkraft, wobei die regionale Preisentwicklung unberücksichtigt bleibt. (IT.NRW).