Im November 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 1 960 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 15,9 Prozent weniger als im November 2021 (damals: 2 331 Verfahren) und 3,6 Prozent weniger als im Vormonat (Oktober 2022: 2 034 Verfahren).

 

300 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 18,6 Prozent mehr als im November 2021 (damals: 253 Verfahren) aber 9,6 Prozent weniger als im Oktober 2022 (damals: 332 Verfahren). Von den im November 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 810 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das waren 29,8 Prozent mehr als einen Monat zuvor (Oktober 2022: 1 394).

 

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber November 2021 (damals: 1 617) um 17,1 Prozent auf 1 340 Verfahren; gegenüber dem Vormonat (Oktober 2022: 1 320 Verfahren) lag der Anstieg der Verbraucherinsolvenzen bei 1,5 Prozent. Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 320 sonstige Schuldner, die im November 2022 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt haben. (IT.NRW)