Zum Jahresende 2020 erhielten in Nordrhein-Westfalen 80 650 Personen Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (sog. Regelleistungen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger damit das fünfte Jahr in Folge gesunken. Zum Jahresende 2020 bezogen 15 234 Personen weniger als im Vorjahr (−15,9 Prozent) diese Leistungen. Die Zahl der Regelleistungsempfänger lag nunmehr erstmals wieder unter dem Niveau des Jahres 2014 (damals: 86 358 Personen).

 

Über die Hälfte der Menschen mit Regelleistungsbezug stammte aus Asien (56,0 Prozent), knapp ein Viertel aus Europa (23,4 Prozent) und 18,3 Prozent aus Afrika. Das häufigste Herkunftsland war der Irak: 13,0 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger hatten eine irakische Staatsbürgerschaft. Es folgten Afghanistan (8,1 Prozent), Syrien (5,9 Prozent) und der Iran (5,7 Prozent).

 

Knapp zwei Drittel (64,5 Prozent) der Personen mit Regelleistungsbezug waren im erwerbsfähigen Alter von 18 bis unter 65 Jahren. Kinder und Jugendliche waren mit 34,3 Prozent die zweitgrößte Altersgruppe. Unbegleitet eingereiste Minderjährige aus dem Ausland zählen nicht zu den Empfängerinnen und Empfängern von Regelleistungen nach dem AsylbLG. Personen im Alter von 65 Jahren und älter machten 1,2 Prozent der Personen mit Regelleistungsbezug aus. Wie in den Jahren zuvor bezogen überwiegend Männer Regelleistungen (61,1 Prozent).

 

Die Nettoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lagen in NRW im Jahr 2020 bei 733 Millionen Euro; das waren rund 67 Millionen Euro bzw. 8,4 Prozent weniger als 2019. (IT.NRW).