Die Zahl der Menschen in Nordrhein-Westfalen mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat Ende 2023 mit 3,23 Millionen einen neuen Höchststand erreicht. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt basierend auf einer Auswertung des Ausländerzentralregisters mitteilt, lebten damit 93 000 mehr Ausländerinnen und Ausländer im Land als ein Jahr zuvor (2022: 3,14 Millionen). Das entspricht einem Anstieg von 3,0 Prozent. Die größten Zuwächse im Jahr 2023 gab es bei Personen mit den folgenden Staatsangehörigkeiten: Syrien (+14 700), Ukraine (+11 200), Türkei (+6 900), Afghanistan (+6 600) und Indien (+4 700).

 

Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit (492 500) bildeten auch Ende 2023 wieder die größte Nationalitätengruppe der in Nordrhein-Westfalen lebenden Ausländerinnen und Ausländer. Auf Rang zwei folgten Personen mit syrischem Pass (286 000). Auf dem dritten Rang stehen Ukrainerinnen und Ukrainer (251 200); es folgen polnische (222 400) und rumänische (168 700) Staatsangehörige. In der Top 10 der häufigsten ausländischen Nationalitäten gab es nur auf dem zehnten Platz eine Änderung gegenüber dem Vorjahr: Es gab mehr Menschen mit serbischer Nationalität (70 200) als mit niederländischer Nationalität (68 800).

 

Zahl der Ausländerinnen und Ausländer stieg in fast allen Kreisen und kreisfreien Städten NRWs an

In fast allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens ist die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer 2023 gegenüber 2022 angestiegen. Nur im Märkischen Kreis (−0,5 Prozent) und in der Stadt Bochum (−0,1 Prozent) war ein leichter Rückgang zu beobachten. Die größten Zunahmen wurden in den Kreisen Coesfeld (+14,6 Prozent), Euskirchen (+9,1 Prozent), Viersen (+6,6 Prozent), Höxter (+6,5 Prozent) und Minden-Lübbecke (+6,2 Prozent) verzeichnet.

 

Die Ergebnisse basieren auf Daten des Ausländerzentralregisters, das beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt wird. Erfasst werden dort nur Personen, die ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und sich mindestens drei Monate in Deutschland aufgehalten haben. (IT.NRW)