Im Jahr 2019 ergriffen die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 13 503 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 6,9 Prozent weniger Inobhutnahmen als im Jahr zuvor (2018: 14 502). Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) werden vom Jugendamt durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.

 

Der Rückgang ist – wie in den Vorjahren – maßgeblich auf die Abnahme der Zahl von unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland zurückzuführen; deren Zahl ging um 35,3 Prozent zurück: 2019 wurden in 2 108 Fällen Personen aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen. Im Jahr zuvor waren es noch 3 257 Fälle gewesen. 57,1 Prozent der im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen unter den Schutz des Jugendamtes gestellten Kinder und Jugendlichen waren Minderjährige, die 14 Jahre oder älter waren (7 708); 42,9 Prozent (5 795) der Kinder waren noch keine 14 Jahre alt.

 

Überwiegend handelte es sich bei den betroffenen jungen Menschen um Jungen (6 946). Neben der unbegleiteten Einreise aus dem Ausland waren Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (4 836) und Vernachlässigung (1 709) die häufigsten Gründe für die Inobhutnahmen. Von den 13 503 Schutzmaßnahmen wurden 2 307 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, in 11 196 Fällen lag eine Gefährdung vor. Nicht berücksichtigt wurden in den vorliegenden Zahlen unbegleitete Flüchtlinge, bei denen die Inobhutnahme aufgrund einer Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII beendet wurde: In 348 Fällen stellte sich heraus, dass die jungen Menschen bereits volljährig waren und somit eine Inobhutnahme nach SGB VIII nicht erforderlich ist. (IT.NRW).