Im Mai 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 290 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 18,0 Prozent mehr als im Mai 2020 (damals: 1 941 Verfahren). Die Entwicklung von Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen war allerdings gegenläufig.
320 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 24,3 Prozent weniger als im Mai 2020 (423 Verfahren). Von den im Mai 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 920 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren – 2020: 363 Verfahren).
Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber Mai 2020 um 34,2 Prozent auf 1 510 Anträge. Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 ihre Insolvenzanträge zurückgestellt (Zwölfmonatsdurchschnitt 2020: 846) und diese nun nach dem Jahreswechsel gestellt haben.
Gegenüber März 2021 (damals: 2 517) ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen allerdings den zweiten Monat in Folge rückläufig und scheint sich langsam dem Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 319) wieder anzunähern. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 460 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW).