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Für September 2023 haben die Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen 398 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 19,2 Prozent mehr als im September 2022 (damals: 334 Verfahren). Gegenüber dem Vormonat (August 2023: 446 Verfahren) sank die Zahl der Insolvenzanträge von Unternehmen aber um 10,8 Prozent.

 

Die Zahl der von einer Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war im September 2023 mit 2 562 Beschäftigten um 41,9 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahresmonat (September 2022: 1 805 Beschäftigte). Im Vergleich zum Vormonat (August 2023: 2 432 Beschäftigte) lag der Anstieg bei 5,3 Prozent.

 

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, stieg auch die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren (auf 1 420 Verfahren); hierzu zählen die Verfahren von Arbeitnehmer(inne)n, Rentner(inne)n und Erwerbslosen. Für September 2023 meldeten die Amtsgerichte 18,3 Prozent mehr solcher Anträge als für September 2022 (damals: 1 200 Verfahren). Im Vergleich zum Vormonat (August 2023: 1 593 Verfahren) gab es dagegen einen Rückgang (−10,9 Prozent).

 

Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es im September 2023 noch 471 weitere gemeldete Insolvenzverfahren von übrigen Schuldner(inne)n. Die Gesamtzahl der gemeldeten Insolvenzverfahren war im September 2023 mit 2 289 Verfahren um 19,7 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahresmonat (September 2022: 1 912 Verfahren) und um 9,4 Prozent niedriger als im Vormonat (August 2023: 2 527 Verfahren). (IT.NRW)