Im April 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 670 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 104,1 Prozent mehr als im April 2020 (damals: 1 308 Verfahren). Der Zuwachs bei den Unternehmensinsolvenzen fiel allerdings geringer aus als bei den Verbraucherinsolvenzen.
Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber April 2020 um 139,3 Prozent auf 1 740 Anträge. Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese nun nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Gegenüber März 2021 ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 30,9 Prozent auf 2 517 Verfahren gesunken.
400 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 22,7 Prozent mehr als im April 2020 (326 Verfahren) aber 116 Anträge weniger als im April 2019 (516 Verfahren). Von den im April 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 925 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren damit weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 446 Verfahren) aber über dem Niveau des Jahres 2020 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 363 Verfahren).
Ein Grund dafür könnte u. a. sein, dass auch im April 2021 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages für Unternehmen teilweise weiterhin ausgesetzt war. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 530 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW).