Die Zahl der Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden ist im Zehnjahresvergleich um 55,0 Prozent zurückgegangen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurden 12 397 junge Menschen im Jahr 2022 von Gerichten in NRW verurteilt, darunter waren 5 028 Jugendliche unter 18 Jahren und 7 369 Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren. Im Jahr 2012 hatte es 27 538 Verurteilungen gegeben (11 309 Jugendliche und 16 229 Heranwachsende). Die Zahl der Verurteilungen von Erwachsenen (ab 21 Jahre) sank im Vergleich dazu im selben Zeitraum lediglich um 14,1 Prozent.

 

Die meisten verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden 2022 waren männlich

Im Jahr 2022 waren bei den Jugendlichen und Heranwachsenden 82,4 Prozent der Verurteilten männlich und 17,6 Prozent weiblich. Die Zahl der Verurteilungen hat sich bei beiden Geschlechtern im Zehnjahresvergleich ähnlich entwickelt. Während es im Jahr 2012 insgesamt 22 312 männliche Verurteilte gegeben hatte, waren es im Jahr 2022 nur noch 10 211 (−54,2 Prozent). Bei den weiblichen Verurteilten gab es im Zehnjahresvergleich einen Rückgang von 5 226 auf 2 186 (−58,2 Prozent).

 

Die verschiedenen Straftaten, nach denen Personen verurteilt werden, werden sog. Hauptdeliktsgruppen zugeordnet. Jugendliche und Heranwachsende wurden im Jahr 2022 am häufigsten wegen „anderen Straftaten gegen die Person (außer im Straßenverkehr)” (22,4 Prozent), „anderen Vermögens- und Eigentumsdelikten” (18,9 Prozent) und „Diebstahl und Unterschlagung” (17,6 Prozent) verurteilt.

 

Den größten Rückgang gab es im Zehnjahresvergleich in der Hauptdeliktsgruppe „Diebstahl und Unterschlagung”. Die Zahl der Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden sank von 6 784 im Jahr 2012 auf 2 188 Verurteilungen im Jahr 2022 (−67,7 Prozent). In der Hauptdeliktsgruppe „Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte” hatte es im Jahr 2012 insgesamt 6 138 verurteilte Jugendliche und Heranwachsende gegeben. Im Jahr 2022 waren es nur noch 2 346 verurteilte Personen (−61,8 Prozent).

 

Auch in den anderen Hauptdeliktsgruppen ging die Zahl der Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden zurück. Lediglich in der Hauptdeliktsgruppe „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung” stieg die Zahl der Verurteilungen von 214 (2012) auf 413 Verurteilungen (2022). Dieser Hauptdeliktsgruppe sind jedoch 2022 nur 3,3 Prozent der Verurteilungen der Jugendlichen und Heranwachsenden zuzuordnen.

 

Mehr Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik liefert die Web-Anwendung „Strafverfolgung NRW interaktiv”, die ausgewählte Daten zu den durch die nordrhein-westfälischen Strafgerichte rechtskräftig ab- und verurteilten Personen im Zeitvergleich visualisiert. In der Anwendung sind nun auch Daten zu den Verurteilten nach Hauptdeliktsgruppen enthalten. Nutzende können z. B. betrachten, wie sich die Zahl der Verurteilungen von Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen in den verschiedenen Hauptdeliktsgruppen entwickelt hat.

 

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass als Jugendliche Personen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren zählen, für die die Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes gelten. Heranwachsende sind Personen im Alter von 18 bis unter 21 Jahren, die sowohl nach Jugendstrafrecht als auch nach allgemeinem Strafrecht verurteilt werden können. Erwachsene sind Personen vom vollendeten 21. Lebensjahr an. (IT.NRW)