Das neue Beschäftigungsprogramm „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ der Bundesregierung soll in Blomberg umgesetzt werden. Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Blomberg hat einen Antrag eingebracht, demzufolge die Verwaltung beauftragt wird, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie das Programm in Blomberg umgesetzt werden kann.

 

Der Antrag begründet sich aus der Entwicklung des Arbeitsmarktes. Sie verlief in den letzten Jahren überaus positiv und führte zu einer Abnahme des Bestands an Arbeitslosen auch in Lippe. Eine Ausnahme dabei bilden Langzeitarbeitslose, die vom Aufbau an Beschäftigung und anhaltender Nachfrage nach Arbeitskräften nicht profitieren konnten. Das neue Programm ermöglicht, die Arbeitsmarktförderung intensiver auf die Gruppe der Langzeitarbeitslosen zu fokussieren. Stärker als bisher sollen durch die Weiterentwicklung und den Ausbau eines Sozialen Arbeitsmarktes besonders die Teilhabechancen für die am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen erhöht werden. Einhergehend mit der Erkenntnis, dass trotz anhaltender Hochkonjunktur eine große Anzahl von Langzeitarbeitslosen in den Jobcentern eine verfestigte Sockelarbeitslosigkeit bilden. Erster Schritt ist, die vom regulären Arbeitsmarkt abgekoppelten Langzeitarbeitslosen in einem parallel zu schaffenden „Sozialen Arbeitsmarkt“ zu beschäftigen.

 

Nach Meinung des stellvertretenden Vorsitzenden des Sozialausschusses, SPD-Ratsherrn Stephan Sauer, bietet öffentlich geförderte Beschäftigung eine Chance für langzeitarbeitslose Menschen und ihre Familien, mehr am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben: „Die Schaffung von Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose schafft Verbesserungen in der Lebensqualität und sozialen Infrastruktur. Diese Beschäftigung über Jahre hinweg ist zugleich wesentlicher Faktor für eine Teilhabe insbesondere von sozial schwachen Familien und deren Kindern am gesellschaftlichen Leben. Vormals arbeitslose Eltern können auf diese Weise einen Beitrag zum Familieneinkommen leisten und genießen eine dementsprechende gesellschaftliche Wertschätzung. Für die Entwicklung von Kindern ist es wichtig, dass Eltern durch ihre regelmäßige Arbeit eine Vorbildfunktion übernehmen. Nur so kann perspektivisch verhindert werden, dass aus Kindern von Leistungsempfängern ebenfalls Bezieher von Sozialleistungen werden.“

 

Sauer führt weiter aus: „Nach unseren Informationen geht das Jobcenter Lippe davon aus, dass lippeweit aus diesem Bundesprogramm bis zu 500 neue Stellen eingerichtet werden können. Die Stellen können in Wirtschaft, Verwaltung und im gemeinnützigen Bereich entstehen. Sie sind auf fünf Jahre befristet. In den ersten beiden Jahren werden die Lohnkosten zu 100 % vom Bund bezuschusst. In den Folgejahren sinkt der Zuschuss jedes Jahr um 10 %. Die Einsatzgebiete müssen weder gemeinnützig noch zusätzlich sein. Daraus ergeben sich wesentlich mehr Arbeitsfelder im Vergleich zu Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten.“

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Günther Borchard erklärt zum eingebrachten Antrag: „Beschäftigungsmöglichkeiten sollen in engem Kontakt mit dem Kreis Lippe, dem Jobcenter, dem Netzwerk Lippe und den sozialen Trägern in der Stadt Blomberg geschaffen werden. Ziel sollte sein, bis zu 10 Arbeitsstellen für Langzeitarbeitslose nach der Definition des Bundesprogramms im Gebiet der Stadt Blomberg einzurichten. Die Stellen sollen in Unternehmen und im kommunalen und gemeinnützigen Bereich entstehen. Die Stadt kann als Arbeitgeber auftreten bzw. die Einrichtung entsprechender Stellen in sozialen Unternehmen und Einrichtungen, bei Beschäftigungsträgern oder in Vereinen durch geeignete Maßnahmen bzw. Aufträge unterstützen. Die Stellen sollen der Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt dienen und könnten beispielsweise im Umweltbereich, in sozialen Tätigkeiten, im Bildungs- und Betreuungsbereich, im Tourismus und/oder im kulturellen Bereich liegen. Neben der Entwicklung neuer Einsatzfelder können bestehende Strukturen erweitert und weiterentwickelt werden.“

 

Zu den finanziellen Auswirkungen wird von folgenden Annahmen in dem Antrag ausgegangen: „Die Finanzierungsgrundlagen für den Ausbau von Beschäftigungsmöglichkeiten im ‚Sozialen Arbeitsmarkt‘ sind nach derzeitigem Stand voraussichtlich mindestens in den Jahren 2019 und 2020 durch Bundesmittel im Rahmen der Eingliederungsmittel gesichert. Zudem stehen die bundesgesetzlichen Regelungen zur Umwidmung von eingesparten Leistungen zum Lebensunterhalt in Mittel zur Förderung von Beschäftigungsaufnahmen nach § 16 i SGB II (sogenannter Passiv-Aktiv-Transfer) noch aus, über die weitere Mittel zur Deckung des Ausbaus zur Verfügung gestellt werden.“

 

Borchard nimmt abschließend zu eventuellen künftigen finanziellen Auswirkungen Stellung: „Abhängig von der gesetzlichen Ausgestaltung des Passiv-Aktiv-Transfers sowie von den Ausbaustufen ab dem Jahr 2021 und der Anzahl der Förderfälle ist nach derzeitigem Stand der Informationen noch keine verlässliche Aussage darüber möglich, ob für den Ausbau des Sozialen Arbeitsmarktes der Einsatz kommunaler Mittel erforderlich wird (bspw. im Rahmen des Einsatzes eingesparter kommunaler Mittel für Unterkunft und Heizung). Sollte dies erforderlich werden, müsste ein zusätzlicher Beschluss zu einem späteren Zeitpunkt durch den Rat gefasst werden.“

 

 

 

Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Blomberg