Die EU hat sich bereits vor vielen Jahren des Themas „Lärm“ angenommen. In einem Turnus von fünf Jahren müssen die Kommunen hiernach entsprechend den Lärmkartierungen Lärmaktionspläne erstellen. Ziel dieser Pläne ist es, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben, sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Durch die Lärmaktionsplanung soll die Belastung durch Umgebungslärm, welcher durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr aber auch industrielle Produktion erzeugt wird, vorgebeugt bzw. gemindert werden.

 

Mit der im Jahr 2023 gestarteten Stufe 4 der Lärmaktionsplanung sind Länder und Kommunen aufgefordert, bis 18. Juli 2024 erneut die Lärmsituation in Ihrem Stadtgebiet zu analysieren. Die Pflicht besteht grundsätzlich für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Die Lärmkartierung ist ein wichtiges Instrument, um Lärmbelastungen großflächig darzustellen und Lärmschwerpunkte zu ermitteln. Die Stadt Blomberg hat nun mit der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung begonnen.

 

Für Städte unter 100.000 Einwohner übernimmt das Land NRW die Kartierung der Lärmbelastung. Die neuen Lärmkarten für die Stadt Blomberg sind kürzlich veröffentlicht worden und unter www.umgebungslaerm.nrw.de einsehbar. Auf Grundlage der Lärmkarten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) konnten bereits betroffene Anlieger identifiziert werden.

 

Für Blomberg wurden in der 4. Runde die Hauptverkehrsstraßen B1 (von Barntrup kommend bis zur Ostwestfalenstraße) und Ostwestfalenstraße (im gesamten Kommunengebiet) untersucht. Als Hauptverkehrsstraße gelten Bundes-, Land- oder sonstige grenzüberschreitende Straßen, die ein Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufweisen.

 

Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort beteiligen: Vom 13. bis einschließlich 30. November 2023, können Stellungnahmen oder Anregungen zu den Lärmkarten sowie zur Lärmsituation oder zu Maßnahmen zur Verbesserung, vorzugsweise elektronisch, an c.eichmann@blomberg-lippe.de aber auch per Post an die Stadtverwaltung, Marktplatz 1, herangetragen werden. Die Ergebnisse der Beteiligungen werden gesammelt, ausgewertet und ggf. bei der Erstellung des Planentwurfs berücksichtig.

 

Diese Bekanntmachung, sowie die Verlinkung zu den Lärmkarten des LANUV ist im genannten Zeitraum auf der Website der Stadt Blomberg unter Öffentlichkeitsbeteiligung an der Lärmaktionsplanung / Stadt Blomberg (blomberg-lippe.de) veröffentlicht.

 

Pressemeldung: Stadt Blomberg