Kein Brötchen- und Blumenverkauf am Ostermontag
Verkaufsstellen, die überwiegend Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren zum Verkauf anbieten, dürfen an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von fünf Stunden öffnen. Diese Regelung des Ladenöffnungsgesetzes gilt jedoch nicht am Ostermontag. Damit sind am bevorstehenden Ostermontag, den 22. April 2019, die Ladengeschäfte geschlossen. Dagegen ist es den Bäckereien und […]