Tourismusbranche kann aufatmen
Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass die Urlaubssteuer nicht rechtens ist. Die obersten Finanzrichter folgten der Auffassung, dass der Einkauf von Hotelzimmern dem Umlaufvermögen zugerechnet werden muss und kein Anlagevermögen darstellt. Damit unterliegen Hotelkontingente, die ein Reiseveranstalter vorab einkauft, um damit eine Reise zusammenzustellen, nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. „Mit diesem Urteil kann die […]