Rücknahme Erhöhung Grundsteuer B zurückgewiesen.
Mit Schreiben vom 14.01.2017 regte Herr Sven Großpietsch nebst Miteigentümern die Rücknahme der Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B wie folgt an: Sehr geehrte Damen und Herren, nach 5 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Stadtrat/ Gemeinderat […]






















































