Gemäß § 15 Abs.1 Landeswahlgesetz (LWahlG NRW) teilt der Bürgermeister die Wahlkreise zur Landtagswahl in Stimmbezirke ein. Gemäß § 12 Abs. 1 der Europawahlordnung (EuWO) und § 12 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) bestimmt die Gemeindebehörde, welche Wahlbezirke bei der Europa- bzw. Bundestagswahl zu bilden sind. Die Stimmbezirke sollen nicht mehr als 2.500 Einwohner umfassen […]