Brötchen- und Blumenverkauf an Neujahr
Verkaufsstellen, die überwiegend Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren zum Verkauf anbieten, dürfen an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von fünf Stunden öffnen. Jedoch ist es nur erlaubt, diese Waren und ein begrenztes Randsortiment zu verkaufen. Das gilt auch für den Neujahrstag am kommenden Montag. Dabei handelt es sich um […]