Zog der Halter eines Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk um, musste er bisher sein Fahrzeug umschreiben und sich neue Kennzeichen anfertigen lassen. Zumindest die neuen Kennzeichen sind nun nicht mehr nötig: Ab dem 1. Januar kann bei einem solchen Umzug bundesweit auf eine Umkennzeichnung verzichtet werden. Trotz neuem Wohnort können also die alten Kennzeichen behalten […]