Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31. Dezember 1994 belegt wurden, werden zum 31. Dezember 2024 aufgehoben und anschließend eingeebnet. Diese Regelung umfasst sowohl Reihen- als auch Wahlgräber. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern (z. B. Doppelgräber) kann um mindestens zehn Jahre verlängert werden. Für Reihengräber (Einzelgräber) ist eine Verlängerung des […]