Foto: pixabay

Vielen Menschen droht im Alter eine Pflegelücke, warnt die Stiftung Warentest. Denn nötige Zuzahlungen für eine Pflegeheim übersteigen die Rente oft weit, im Schnitt um mehr als 1 000 Euro. Kinder müssen sich zwar nur noch selten an den Kosten beteiligen, Schenkungen können jedoch zurückgefordert werden. Für Pflegebedürftige und ihre Partner kann es richtig teuer werden. Finanztest klärt auf, wer für die Pflege zahlt und welche Regeln dabei gelten.

 

„Die wenigsten Menschen sind gut vorbereitet auf das Thema Pflege. Doch es kommt mit Wucht zu ihnen“, so Finanztest-Chefredakteur Matthias Thieme. Denn in vielen Fällen reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um alle Kosten abzudecken. Rund 2 600 Euro zahlt ein Pflegebedürftiger im ersten Jahr eines Heimaufenthalts im Schnitt selbst. Die Altersrente liegt nach 35 Beitragsjahren im Bundesschnitt dagegen nur bei 1 550 Euro brutto. Viele Pflegeheimbewohner müssen daher an ihr Vermögen ran beziehungsweise Sozialhilfe beantragen.

 

Kinder von Pflegebedürftigen sind nur bei hohem Einkommen oberhalb von 100 000 Euro pro Jahr unterhaltspflichtig. Ihr Vermögen spielt bei der Unterhaltspflicht keine Rolle. Doch Schenkungen kann das Sozialamt zurückfordern – bis zu zehn Jahre lang. Der Umzug eines Partners ins Pflegeheim kann vor allem für den anderen Partner eine finanziell empfindliche Einschränkung mit sich bringen. Er muss sich an den Heimkosten beteiligen. Das gilt sogar auch für langjährige Paare ohne Trauschein.

 

Kommen Alleinstehende ins Heim, ist bis auf einen kleinen Teil des Vermögens alles aufzubrauchen, bevor Sozialhilfe fließt. Ähnlich sieht es aus, wenn beide Partner im Pflegeheim leben. Detaillierte Informationen rund um das Thema Pflege stehen in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/pflege bzw. www.test.de/elternunterhalt. Nützliche Formulare und Checklisten bietet zudem das Pflege-Set der Stiftung Warentest.

 

Pressemeldung: Stiftung Warentest