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Im Jahr 2023 sind in 18 der 9 901 produzierenden Betriebe des nordrhein-westfälischen Verarbeitenden Gewerbes 18 377 Tonnen Leb- und Honigkuchen u. ä. Waren hergestellt worden. Das waren 442 Tonnen bzw. 2,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Rein rechnerisch würde die Menge ausreichen, um jede Einwohnerin und jeden Einwohner des Landes im Jahr mit knapp einem Kilogramm Leb- und Honigkuchen zu versorgen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war der Absatzwert mit 89,2 Millionen Euro nominal um 12,1 Millionen Euro bzw. 15,7 Prozent höher als im Jahr 2022.

 

Gegenüber dem Jahr 2019 hat sich die Absatzmenge um 1 231 Tonnen (−6,3 Prozent) verringert; während der Absatzwert nominal um 26,9 Millionen Euro (+43,2 Prozent) stieg. Der durchschnittliche Absatzwert je Kilogramm Leb- und Honigkuchen war mit 4,86 Euro um 12,9 Prozent höher als ein Jahr zuvor und um 52,8 Prozent höher als im Jahr 2019 (damals: 3,18 Euro).

 

Gut ein Fünftel der bundesweiten Lebkuchenprodukton wurde in NRW erzeugt

Bundesweit wurden im vergangenen Jahr 86 839 Tonnen (−0,9 Prozent gegenüber 2022) Leb- und Honigkuchen mit einem Absatzwert von 313,2 Millionen Euro (+10,9 Prozent) hergestellt; der Anteil des in NRW hergestellten Leb- und Honigkuchens an der bundesweit produzierten Menge lag bei 21,2 Prozent (2022: 20,5 Prozent).

 

Leicht rückläufige Produktion in den ersten drei Quartalen 2024

In den ersten drei Quartalen 2024 produzierten, nach vorläufigen Ergebnissen, 15 nordrhein-westfälische Betriebe mit 13 399 Tonnen etwas weniger Leb- und Honigkuchen u. ä. Waren wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum (−93 Tonnen; −0,7 Prozent). Der Absatzwert war mit 63,2 Millionen Euro nominal um 3,3 Millionen Euro (+5,6 Prozent) höher. Der durchschnittliche Absatzwert pro Kilogramm Leb- und Honigkuchen stieg gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 6,3 Prozent und gegenüber den ersten drei Quartalen 2019 um 55,7 Prozent auf 4,72 Euro.

 

Methodische Hinweise
Die genannten Ergebnisse beziehen sich auf Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten.. Der Wert der zum Absatz bestimmten Produktion wird unter Zugrundelegung des im Berichtszeitraum erzielten oder zum Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreises (ohne Umsatz- und Verbrauchsteuer) ab Werk berechnet. (IT.NRW)