VerbraucherzentraleBlitzsaubere Zähne sind ein Hingucker und zeugen von gewissenhafter Zahnhygiene. Mit professioneller Putztechnik zur Pflege der eigenen Beißerchen verdienen sich die meisten Zahnarztpraxen ein lukratives Zubrot zwischen 35 und 150 Euro. Ob das Schaben, Bürsten und Polieren wirklich nützt, ist wissenschaftlich nicht erwiesen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind nur verpflichtet, einmal im Jahr die Entfernung von Zahnstein zu übernehmen. „Aus Kundenfreundlichkeit bieten viele Kassen jedoch freiwillig Zuschüsse für die Putzaktion der Dentisten an“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Sie fächert im Folgenden die Bandbreite freiwilliger Zuschüsse auf:

 
Professionelle Putztechnik in Praxen: Eine Behandlung dauert zwischen 30 und 60 Minuten. Bei der Prozedur auf dem Stuhl werden nicht nur Kaffee-, Tee- und Tabakverfärbungen beseitigt, sondern auch schädliche Belege wie Zahnstein und Plaque entfernt. Zudem werden die Zähne dort gereinigt, wo die herkömmliche Bürste nicht hinkommt. Zum Schutz vor Karies wird zum Schluss noch ein Gel auf den Zahnschmelz aufgetragen. Solch eine professionelle Reinigung empfehlen viele Zahnärzte zusätzlich zu den regelmäßigen Vorsorgeterminen einmal im Jahr.

 
Möglicher Kostenzuschuss: Krankenkassen dürfen ihren Versicherten bei der Zahnvorsorge mehr Extras anbieten, als der Gesetzgeber vorschreibt. Zwischen 30 und 85 Euro werden vielfach als freiwillige Zuschüsse gewährt. Einige Kassen übernehmen lieber einen prozentualen Anteil von bis zu 80 Prozent der Rechnungssumme. Nur wenige Kassen übernehmen sämtliche Kosten. In der Regel gibt’s den Zuschuss zum Profiputz einmal pro Jahr, in einigen Fällen sogar zweimal jährlich. Bei zwei Terminen werden jedoch nur zwischen 25 und 40 Euro zu einer Behandlung dazugezahlt. Den Zuschuss erhalten Patienten, indem sie zunächst die Rechnung beim Zahnarzt begleichen und anschließend bei ihrer Krankenkasse einreichen. Achtung: Einige Kassen pochen auf die Einhaltung einer Abgabefrist und verlangen einen Zahlungsnachweis.

 
Vertrag mit festen Zahnärzten: Um ihre Ausgabe zu steuern, schließen viele Krankenkassen Verträge mit Zahnärzten und –technikern zu festen Konditionen bei Vorsorgeuntersuchungen und Zahnersatz ab – etwa „Dent-Net“, „Ihren Zähnen zuliebe“ oder „Zahnbehandlung exclusiv“. In solchen Vertragsmodellen ist meist auch die professionelle Zahnreinigung als kostenlose Leistung oder zu einem bestimmten Festpreis enthalten. Versicherte werden hierbei an bestimmte Zahnärzte gebunden. Patienten können auf der Homepage ihrer Krankenkasse nach teilnehmenden Zahnärzten in ihrer Umgebung suchen. Bevor der Vertragsarzt die Leistung erbringt und über die Chipkarte abrechnet, müssen Patienten eine Teilnahmeerklärung unterzeichnen. Die Unterschrift unter einen solchen Vertrag lohnt sich vor allem für Krankenversicherte, die auf der Suche nach günstigem Zahnersatz sind. Eine solche Vereinbarung kann in der Regel erst nach einem Jahr wieder gekündigt werden.

 
Bonusprogramm: Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten außerdem Programme, die deren regelmäßige Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen und Gesundheitskursen mit Prämien belohnen. Bei einigen ist auch die Teilnahme an der professionellen Zahnreinigung mit im Bonusprogramm. Andere Kassen vergeben Gutscheine für gesammelte Punkte in absolvierten Fitnesskursen und bei Gesundheits-Check-ups.

 
Bei Kasse vorher fragen: Wer die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung nicht allein schultern will, sollte sich bei seiner Krankenkasse nach den Bedingungen und Höhe einer Rückerstattung erkundigen.

Bei Problemen rund um die professionelle Zahnreinigung mit Ärzten oder Krankenkassen bieten 20 örtliche Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW ihre rechtliche Hilfe an. Kontakt unter
www.vz-nrw.de/gesundheitsberatung.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW