Rat-Stadt-BlombergIn der gestrigen Ratssitzung beschlossen die Ratsmitglieder, dass Blomberg, gemeinsam mit den Kommunen Altenbeken, Augustdorf, Bad Lippspringe, Horn – Bad Meinberg, Lügde, Schieder-Schwalenberg und Schlangen, unter Begleitung der Kreise Lippe und Paderborn im Rahmen der ELER-Förderung (2015-2020), sich an der Bewerbung als LEADER-Region für die Förderperiode 2015 bis 2020 zu beteiligen.
Bürgermeister Klaus Geise erklärte, dass die vorbereitenden Arbeiten nun abgeschlossen seien und ein Großteil der anderen Kommunen den nachstehenden und gleichlautenden Beschlussvorschlag bereits beschlossen haben. Das einstimmige Votum der Ratsmitglieder stufte Geise als wichtiges Signal ein.
Der Beschlussvorschlag wie folgt:
1. Die Stadt Blomberg beschließt, Teil der Gebietskulisse der LEADER-Region “NaturErlebnisWelt TeutoEgge „, bestehend aus den Kommunen Altenbeken, Augustdorf, Bad Lippspringe, Blomberg, Horn – Bad Meinberg, Lügde, Schieder-Schwalenberg und Schlangen unter Begleitung der Kreise Lippe und Paderborn im Rahmen der ELER-Förderung (2015-2020) zu werden.
2. Die Stadt Blomberg tritt dem nach Anerkennung als LEADER-Region zu gründenden Verein LAG (Lokale Aktionsgruppe) „NaturErlebnisWelt Teuto – Egge e.V.“ bei.
3. Die Stadt Blomberg erklärt sich bereit, die gemeinsam mit den Kommunen der Region „NaturErlebnisWelt Teuto – Egge“, sowie mit weiteren Akteuren erarbeitete Lokale Entwicklungsstrategie (LES) mitzutragen sowie die prozessorientierte Umsetzung aktiv zu unterstützen. Dieser Beschluss wird vorbehaltlich des Beschlusses der den Strategieprozess begleitenden Steuerungsgruppe, in der u. a. alle beteiligten Kommunen mit je 1 Stimme vertreten sind, gefasst.
4. Die Stadt Blomberg beschließt, ihre anteiligen zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) erforderlichen öffentlichen Co-Finanzierungsmittel für das Betreiben der LAG inklusive des Regionalmanagements in Höhe von bis zu 6.250 Euro/a im Haushalt bereitzustellen.
5. Die Stadt Blomberg beschließt darüber hinaus, ihre anteiligen Mittel in Höhe von bis zu 19.688,– Euro/a für die Jahre bis 2020 – vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse – bereitzustellen.
6. Die Stadt Blomberg ist grundsätzlich bereit, für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung die erforderliche Co-Finanzierung bereitzustellen, sofern die Haushaltslage dieses zulässt. Hierfür sind jeweils gesonderte Beschlüsse projektindividuell notwendig.
7. Die Stadt Blomberg unterstützt den Wissenstransfer und die Umsetzung von überregionalen Projekten insbesondere mit direkt angrenzenden Partnern und Regionen.“
Hintergrund:
Bei einer Regionsgröße bis maximal rd. 95 Tsd. Einwohnern können in den Jahren 2015-2020 Fördermittel der EU und des Landes in Höhe von 2,7 Mio. Euro eingeworben werden. Grundsätzlich können mit einer Förderquote von bis zu 65 % der förderfähigen Kosten Maßnahmen öffentlicher und privater Träger gefördert werden. Zur Bewerbung als LEADER-Region beteiligt sich die Region am Wettbewerb zur Auswahl der LEADERRegionen in Nordrhein-Westfalen. Dazu erstellt die Region mit Unterstützung durch das Planungsbüro Junker + Kruse zurzeit eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES). Die LES wird derzeit unter Beteiligung der Kommunen und der beiden beteiligten Kreise erarbeitet.
Entscheidungsgremium ist die Steuerungsgruppe, in der alle Kommunen und die beiden Kreise vertreten sind. Die Region entscheidet mit ihrer Strategie unter Beachtung des ELER (Programme der EU und des Landes NRW), welche Bereiche und Maßnahmen später förderbar sind. Zur Umsetzung der Strategie ist im weiteren Verlauf nach positivem Abschluss des Wettbewerbes eine rechtsfähige Organisation zu gründen, welche die professionelle Umsetzung der Strategie gewährleistet, u. a. die Beratung der Antragsteller, die Vernetzung der Akteure untereinander und die Projektabwicklung gegenüber der Bezirksregierung.
Als Organisationsform hat sich in bislang allen LEADER-Regionen in Deutschland der eingetragene Verein bewährt. Zur Bewerbung als LEADER-Region ist die Sicherstellung einer kommunalen Co-Finanzierung für die Geschäftsstelle/LAG/Regionalmanagement in Höhe von insgesamt 300.000 Euro für die Jahre 2015- 2020 erforderlich. Diese Co-Finanzierung fällt jedoch nur dann an, wenn die LEADER-Region vom Land auch ausgewählt wird und das Fördermittelbudget von 2,7 Mio. Euro zur Verfügung steht.
Der Wettbewerbsantrag in Form der LES wird ab voraussichtlich Anfang Februar 2015 auf der Homepage der Stadt Blomberg zur Einsicht bereitgehalten werden. Die Beschlüsse aus den Mitgliedskommunen werden Bestandteil der LES und sind somit möglichst mit dieser einzureichen. Zuständig für die Beschlussfassung ist jeweils der Rat jeder teilnehmenden Kommune.
Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel errechnet sich folgendermaßen.
Regionaler Bewirtschaftungsrahmen: 2.700.000 Euro
Fördersatz 65 v. H. somit Fördermittel: 1.755.000 Euro
Eigenanteil der Kommunen ges. 945.000 Euro
Eigenanteil verteilt auf acht Kommunen über jeweils 6 Jahre 19.688 Euro / a / Kommune
Regionaler öffentlicher Mindestanteil: 300.000 Euro
Eigenanteil verteilt auf acht Kommunen über jeweils 6 Jahre 6.250 Euro / a / Kommune
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt hatte in seiner Sitzung vom 14.01.15 einstimmig den Beschluss gefasst, dem Rat zu empfehlen, gemeinsam mit den übrigen Kommunen eine gemeinsame Bewerbung als eine LEADER-Region für den Förderzeitraum 2015 – 2020 einzureichen.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist mit eher kleinen Ausgaben verbunden, die absolut in Relation zu den möglichen Fördergeldern für die Region, also auch für Blomberg, stehen.


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