Wie wird sich Ostwestfalen-Lippe entwickeln? Welchen Spielraum bekommen Wirtschaft, Umwelt oder Siedlungen in den kommenden zwanzig Jahren? Antworten gibt der Regionalplan für Ostwestfalen-Lippe. Er definiert zum Beispiel, welche Flächen die heimischen Städte und Gemeinden für Wohn-, Gewerbe oder Industrie vorrangig nutzen dürfen. Der Regionalplan wird nun neu aufgelegt. Im November startet das Beteiligungsverfahren, so dass die Öffentlichkeit zum Planentwurf Stellung nehmen kann. Das hat der Regionalrat Ostwestfalen-Lippe am Montag, 5. Oktober, in Detmold einstimmig beschlossen. Damit hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Detmold den so genannten Erarbeitungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans OWL gefasst.

 

„Ostwestfalen-Lippe ist ein starker Wirtschaftsraum mit hoher Lebensqualität“, sagt Reinold Stücke, Vorsitzender des Regionalrates. „Diese Stärken gilt es mit einem ausgewogenen und nachhaltigen Regionalplan zu sichern und die Region für die Zukunft optimal aufzustellen.“ Regierungspräsidentin Judith Pirscher betont, die intensive Vorarbeit habe einen guten Entwurf hervorgebracht. „Der Regionalplan ist unsere Karte der Möglichkeiten. Alle Beteiligten der kommunalen Familie und der Fachstellen haben sich in den vorliegenden Entwurf mit großem Engagement eingebracht.“ Regionalratsvorsitzender Stücke und Regierungspräsidentin Pirscher sprechen den Beteiligten Dank für die bisher geleistete Arbeit aus.

 

Diskussion beginnt im November:

Im nächsten Schritt kommt die Öffentlichkeit zu Wort. Die so genannte Beteiligung der öffentlichen Stellen sowie aller Bürgerinnen und Bürger beginnt am 1. November. Regionalratsvorsitzender Reinold Stücke ruft alle Menschen in Ostwestfalen-Lippe auf: „Studieren Sie den Entwurf für Ihre Gemeinde, bringen Sie sich ein, beteiligen Sie sich.“ Denn der Regionalplan lebe davon, dass er von einem breiten Konsens in den Kreisen, Kommunen und Fachbehörden und der Bevölkerung getragen wird, so Stücke. Welche Möglichkeiten Bürger und Fachbehörden haben, Stellungnahmen abzugeben, ist auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold nachzulesen. Die Adresse ist „www.bezreg-detmold.nrw.de“, Logo „Regionalplan OWL“.

 

Der Entwurf – ein Produkt der ganzen Region:

In einem intensiven Prozess sind zu unterschiedlichen Themenfeldern Leitlinien für die Raumentwicklung in OWL erarbeitet worden. Diese wurden im Dezember 2019 einstimmig durch den Regionalrat beschlossen und dienten als „roter Faden“ bei der Erstellung des jetzt vorliegenden Regionalplanentwurfs.

 

Während des gesamten Entwurfsprozesses legte der Regionalrat als Planungsträger sehr großen Wert darauf, Städte und Gemeinden der Region frühzeitig und umfassend einzubinden. Diese erarbeiteten im Zuge dessen Konzepte für den Regionalplanentwurf, welche die beabsichtige künftige Siedlungs- und Wirtschaftsflächenentwicklung darlegen. Von November 2017 bis in das Jahr 2019 hinein diskutierte die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Detmold mit allen Kommunen im Regierungsbezirk intensiv über diese Konzepte.

 

Darüber hinaus erarbeiteten verschiedene Fachbehörden und Kammern auf Bitten des Regionalrats Fachbeiträge. Diese bildeten eine weitere wichtige Säule in der Erstellung des nun vorliegenden Entwurfs. So liegen beispielsweise Fachbeiträge zu den Themen Klimaschutz, Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Forst- und Landwirtschaft vor. Die Fachbeiträge sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold veröffentlicht. Die Adresse ist www.bezreg-detmold.nrw.de, Logo „Regionalplan OWL“.

 

Das Verfahren – so geht es weiter:

Voraussichtlich am 1. November beginnt die Beteiligung der Öffentlichkeit. Sie dauert fünf Monate, alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden, die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen, wie z. B. Fachbehörden, aber auch Kammern und Nichtregierungsorganisationen in der Region, können bis zum 31. März 2021 Stellungnahmen abgeben. Das Beteiligungsverfahren wird online bereitgestellt. Dort besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Adresse ist „www.bezreg-detmold.nrw.de“, Logo „Regionalplan OWL“.

 

Darüber hinaus erfolgt eine physische Auslegung der Planunterlagen bei der Bezirksregierung Detmold während der allgemeinen Dienstzeiten. Der Regionalrat Detmold bittet außerdem die kreisfreie Stadt Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn, den Entwurf in eigener Verantwortung auszulegen. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird der Regionalrat unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen als zuständiger Planungsträger eine Entscheidung darüber treffen, welche Nutzungen im Regionalplan festgelegt werden.

 

Der Regionalplan:

Der neue Regionalplan soll nach seiner endgültigen Aufstellung den wesentlichen raumordnerischen Rahmen für die weitere Entwicklung der Region bis zum Jahr 2040 geben. Während seiner Erarbeitung werden die unterschiedlichen Raumansprüche an die Fläche koordiniert und in Einklang gebracht. Ziel des Regionalrats ist es, auf der Grundlage der kommunalen Siedlungskonzepte und der Fachbeiträge eine nachhaltige, bedarfsgerechte und flexible – aber auch flächensparende – Entwicklung von OWL und seinen Teilregionen zu ermöglichen.

 

Der Regionalplan OWL besteht aus textlichen Regelungen – den sogenannten Zielen und Grundsätzen – sowie aus einem zeichnerischen und kartografischen Teil im Maßstab 1:50.000. Er enthält die Potentialflächen für die zukünftigen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete der Kommunen. Er steuert die Nutzung von Rohstoffvorkommen und sichert bedeutende Infrastruktur in der Region.

 

Gleichzeitig ist der Regionalplan ein wichtiges Steuerungselement für den Freiraum- und Umweltschutz. Denn er übernimmt zum Beispiel die Funktion des Landschaftsrahmenplans und des forstlichen Rahmenplans und legt ein flächendeckendes zusammenhängendes System von Schutzausweisungen fest. Klimaschutz, die Schaffung eines regionalen Biotopverbundes oder der Erhalt der Kulturlandschaft sind dabei genauso Aufgaben des Regionalplans, wie der Schutz des Waldes und der wertvollen landwirtschaftlichen Flächen.