Bald treten neue Regeln für die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (Kurzform: GbR) in Kraft. Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold informiert auf einer Vortragsveranstaltung über die Inhalte des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts.
Fast 700 GbRs sind derzeit Mitgliedsunternehmen der IHK Lippe. Für sie wird ab dem 1. Januar 2024 am Amtsgericht Lemgo ein eigenes Gesellschaftsregister geführt. „Zwar besteht keine allgemeine Pflicht für alle GbRs zur Registrierung“, erläutert Frank Lumma, Leiter des IHK-Teams Gründung und Unternehmensförderung. In bestimmten Fällen werde der Eintrag aber notwendig sein, damit eine GbR über bestimmte Rechte verfügen oder sie ausüben könne. „Immobilienerwerbe oder Anteilskäufe sind ab Jahreswechsel nur für die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts möglich“, führt Lumma wesentliche Beispiele an. Aber auch der freiwillige Registereintrag könne einer GbR Vorteile bringen.
Die IHK-Veranstaltung gibt den Inhaber:innen eine erste Orientierung, ob und welche Anpassungen für die eigene GbR vorzunehmen sind. Als fachkundiger Referent steht Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Osten, Partner der BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Detmold zur Verfügung. Die kostenlose Veranstaltung findet statt am 9. August 2023, um 17:00 Uhr, im Leonardo-da-Vinci-Weg 2. Anmeldungen werden erbeten an: paulsen@detmold.ihk.de.
Pressemeldung: IHK