Veröffentlichen Unternehmen ihren Jahresabschluss stark verspätet oder gar nicht, kann das ein Warnzeichen für Anlegerinnen und Anleger sein. Das ist das Fazit der Finanztest-Experten der Stiftung Warentest. Sie haben untersucht, wann Jahresabschlüsse 2019 bis 2021 von Anlagegesellschaften abrufbar waren, die Vermögensanlagen mit Verkaufsprospekt auf den Markt gebracht haben. Eine neue Datenbank auf test.de macht transparent, welche Unternehmen spät dran waren.

 

Anlagegesellschaften von Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen und Genussrechten müssen sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres ihren Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Das soll Anleger schützen: Je früher sie Bescheid wissen, desto mehr können sie in der Regel tun, zum Beispiel kündigen oder ihr Mitbestimmungs- und Kontrollrecht nutzen. Als Finanztest 2020 erstmals prüfte, ob Anlagegesellschaften ihre Jahresabschlüsse fristgerecht eingereicht hatten, waren viele zu spät dran. Mittlerweile sind einige unter ihnen pleite.

 

Nun untersuchte Finanztest erneut, wann Jahresabschlüsse abrufbar waren – diesmal von den 435 Gesellschaften, die seit Juli 2012 Vermögensanlagen mit Verkaufsprospekt wie Genussrechte, Nachrangdarlehen oder geschlossene Fonds auf den Markt gebracht haben. Bei mehr als zwei Dritteln der Abschlüsse für 2019 bis 2021 war das erst später als sechs Monate nach Geschäftsjahresende der Fall.

 

Finanztest ging deshalb den Fragen nach, warum es zu solchen Verzögerungen kommt und was das für Anleger bedeutet. Nicht immer liegt es an den Unternehmen. Die Ergebnisse der Recherchen finden sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/jahresabschluesse.

 

Pressemeldung: Stiftung Warentest