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Mit Schreiben vom 14.01.2017 regte Herr Sven Großpietsch nebst Miteigentümern die Rücknahme der Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B wie folgt an:
 
Sehr geehrte Damen und Herren, nach 5 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Stadtrat/ Gemeinderat zu wenden. Von diesem Recht möchten wir Gebrauch machen.
 
Mit der Erhöhung der Grundsteuer B in der Stadt Blomberg sind wir nicht einverstanden. Die Ratsmitglieder sollten stärker auf die Belange der Bürger bzw. Gewerbetreibenden Rücksicht nehmen. Von einer Erhöhung der Grundsteuer B sind sowohl die Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien, als auch die Mieter, die die Grundbesitzabgaben in aller Regel über die Betriebskosten zahlen müssen, betroffen. Da die Wohnnebenkosten bzw. Betriebskosten – Heizenergie, Müllabfuhr, Wasser sowie Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienstgebühren – in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und sich zu einer zweiten Miete entwickelten, sollten die Verantwortlichen die Hebesalzanpassung überdenken, weil sie unsozial ist.
 
Stattdessen sollten die politisch Verantwortlichen nach Einsparpotenzialen suchen und bei der Etatsanierung auf der Ausgabenseite ansetzen. Tipps zu Sparpotenzialen für Kommunalpolitiker gibt der„Kommunalkompass“ des BdSt, der an alle Mandatsträger versandt wurde und der unentgeltlich beim BdSt bezogen werden kann. Wir bitten die Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B zurückzunehmen.
 
Ende Anregung
 
Nach Einleitung und Erläuterungen zur Unterscheidung von Widerspruch und Beschwerde gemäß Gemeindeordnung durch Bürgermeister Klaus Geise stellte dieser fest, dass das eingegangene Schreiben hier eindeutig als Beschwerde zu behandeln sei und eröffnete die Aussprache.
 
Hans-Adolf Albrecht (FDP): Im Grunde ist das nicht so viel ´dran zu tun. Der letzte Satz gefällt mir nicht, genauer „nach sorgfältiger Abwägung“. Mein Vorschlag, dass es auch anders geht, wurde nicht berücksichtigt, somit ist das hier eine Wertung der Verwaltung. Der Satz gefällt mir nicht, weil es einfach nur beschlossen wurde, aus meiner Sicht eben nicht nach sorgsamer Prüfung. Ich sehe das eben anders aufgrund meines gemachten Vorschlages.
 
Bürgermeister Klaus Geise: Aber mit ihrem Antrag, über den hier ebenfalls beraten wurde, haben doch auch Sie einen Beitrag geleistet, einen positiven, eben weil auch darüber beraten wurde.
 
Günther Borchard (SPD): Bei Beratungen gibt es natürlich Für und Wider, aber eben mit unterschiedlicher Bewertung. Sich jetzt gegen den Begriff „sorgfältig“ zu wehren kann ich nicht nachvollziehen.
 
Günter Simon (FBvB): Ich sehe das wie Herr Albrecht. Das ist eine subjektive Bewertung der Verwaltung und ich denke, die will sich hier nur absichern. Wir hatten seitens der Freien Bürger von Blomberg auch weitere Vorschläge gemacht. Ich werde den Beschlussvorschlag ablehnen, weil wir uns sonst politisch unglaubwürdig machen. Die Grundsteuer wird auch auf Mieter umgelegt, auch auf die, die sozial schlecht gestellt sind und/ oder Sozialhilfe empfangen.
 
Wolfgang Milinski (SPD): Das Wort „sorgfältig“ sollten wir uns hier selbst nicht absprechen. Das hat auch mit der Zustimmung oder Ablehnung zum Beschluss nichts zu tun. Nicht die Wortwahl ist entscheiden, sondern das wir die Beschwerden ernst nehmen und darüber diskutieren um in Zukunft möglichst nicht wieder in Zwänge zu geraten, wieder solche Entscheidungen treffen zu müssen.
 
Günter Borchard (SPD): Das kann ich nur unterstreichen. Eines stört mich noch. Herr Simon verweist auf gemachte Vorschläge (Anträge), die aber in der Sitzung des Hauptausschusses wieder zurückgezogen wurden weil sie substanzlos waren. Das so in den Raum zu stellen finde ich schade. Sie veröffentlichen für die Medien Dinge, die sie auf einfache Nachfrage beim Kämmerer hätten sparen können.
 
Friedrich-Wilhelm Meier (CDU): Herr Milinski hat es auf den Punkt gebracht. Das Wort „sorgfältig“ sollte hier keine Rolle spielen. Letztlich haben die Fraktionen nicht nur in Ausschüssen und Rat, sondern zudem auch intern über alle Anträge beraten.
 
Günter Simon (FBvB): Äpfel u. Birnen sollte man hier auseinander halten. Seitens der FBvB haben wir keine Steuererhöhungen angestrebt. Es gab lediglich ein Missverständnis beim Zahlenwerk, welches zu dem beschriebenen Vorfall (Zurückziehen) geführt hat. Wir haben Vorschläge für Einsparungen zum Beispiel beim Vatipark und den Stadteingängen gemacht und diese natürlich auch aufrechterhalten – leider wurden sie abgelehnt.
 
Bürgermeister Geise brachte die Angelegenheit zur Abstimmung: Die Beschwerde wurde bei sechs Neinstimmen zurückgewiesen, in der Sitzung des Rates am 21.12.2016 wurden die jeweiligen Steuerhebesätze nach sorgfältiger Abwägung beschlossen und in der Zwischenzeit durch die Verwaltung zur Anwendung gebracht, lautet die Begründung seitens der Verwaltung.
 
Klaus Geise erklärte abschließend, dass es schon jetzt eine Vielzahl von Widersprüchen gegen die zugesendeten Bescheide gäbe und dies alle sorgfältig von der Verwaltung abgearbeitet würden. Kämmerer Stodieck ergänzte, dass bislang ca. 40 Stück vorliegen, fast alle nach einem offenbar verteilten Vordruck gestellt. Der große Teil der Widersprüche komme aus Herrentrup.