In der gestrigen Sitzung hatte der Rat der Stadt Blomberg einen Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Blomberg zum 31.12.2015 zu fassen und ggf. dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 2015 wurde mit einer Bilanzsumme in Höhe von 107.323.393,95 Euro und einem Jahresergebnis in Höhe von 2.560.922,67 Euro festgestellt. Detaillierte Informationen dazu gibt es auch im Ratsinformationssystem wie folgt:
Der Rat der Stadt Blomberg stellt bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters. In seiner Sitzung am 26.10.2016 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Blomberg durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vollinhaltlich übernommen:
„Wir haben den Jahresabschluss -bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang- unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeindlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Schon aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2016 erging einstimmig der oben genannte Beschlussvorschlag, der Rat votierte ebenfalls einstimmig.