Wenn Schiedsleute ins Spiel kommen, geht es häufig um den klassischen Streit am Gartenzaun. Bei Rechtsstreitigkeiten müssen Betroffene aber nicht gleich zum Anwalt gehen oder gar den Weg zum Gericht beschreiten. Vielmehr kann man sich an eine Schiedsperson wenden und einen Antrag auf Schlichtung stellen. Die Schiedsfrauen und –männer arbeiten ehrenamtlich. Die rechtssuchenden Bürger*innen haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten zu entrichten. Die Stadt Blomberg sucht aktuell Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren. Nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetzes Nordrhein-Westfalen, werden die Bewerber*innen vom Rat der Stadt gewählt.

 

Aufgabe einer Schiedsperson ist es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um außergerichtlich eine gütliche Einigung herbeizuführen. Schiedspersonen brechen festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick auf und schlichten dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten sowie zivil- oder strafrechtliche Streitigkeiten.

 

Damit Menschen einander verständigen und idealerweise einen Kompromiss schließen, dafür muss eine Schiedsperson über Fingerspitzengefühl, diplomatisches Geschick und gute Menschenkenntnis verfügen. Sie muss zudem die Bereitschaft mitbringen, sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl einzusetzen. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die in der Stadt Blomberg wohnen, mindestens 25 Jahre alt sind und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich bis spätestens zum 02. Mai 2023 bewerben. Die Bewerbung ist schriftlich an die Stadt Blomberg, Der Bürgermeister, Fachbereich Zentrale Dienste, Marktplatz 1, 32825 Blomberg oder per Mail an info@blomberg-lippe.de zu richten.

 

Pressemeldung: Stadt Blomberg