„Jetzt ist schnelles Handeln gefragt, denn es ist noch kurzfristig gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können“. Das teilt die Bundestagsabgeordnete Kerstin Vieregge mit. Wichtig sei nun, dass sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens am morgigen Donnerstag formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden müssen, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese noch für den Monat März stunden zu lassen.

 

Kerstin Vieregge: „Ich betone dabei aber auch die Bedingungen: Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind. Wichtig ist daher, dass der Antrag auf Stundung schon jetzt vorsorglich gestellt wird, damit er nach Ausschöpfung der Hilfen durch den Bund vollzogen werden kann.“

 

Ein zur Beantragung der Stundung notwendiger Vordruck ist auf der Website von Frau Vieregge zu finden: https://www.kerstin-vieregge.de/sites/www.kerstin-vieregge.de/files/downloads/sv_vorlage_stundung_von_sozialabgaben.pdf.