Das sogenannte „Auf-den-Stock-setzen“, wie hier im Bild, ist nur noch bis zum 28. Februar erlaubt. Danach gilt die Schutzzeit. Foto: Kreis Lippe.

Mit dem Frühling und der zunehmenden Tageslänge beginnt bei vielen Tierarten die Brutzeit. Vor allem Vögel wie Zaunkönig, Heckenbraunelle oder Mönchsgrasmücke nisten in Hecken und Sträuchern und brauchen ungestörte Rückzugsmöglichkeiten. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Lippe weist deshalb darauf hin, dass es für Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze eine Schutzzeit vom 1. März bis zum 30. September gibt.

 

„Während dieser Zeit dürfen die Hecken nicht abgeschnitten oder ‚auf den Stock‘ gesetzt werden, das heißt sie dürfen nicht 20 bis 50 Zentimeter über dem Boden abgeschnitten werden“, erklärt Bernd Mühlenmeier vom Fachgebiet Landschaft und Naturhaushalt des Kreises Lippe.

 

Da alle genannten Vogelarten zu den besonders geschützten Arten gehören und auch ihre Nist- und Brutstätten unter Schutz stehen, gilt das Verbot nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für private Hausgärten und Parks. Werden Hecken erst im März oder April geschnitten, wird oft entweder das ganze Nest zerstört oder brütende Vögel verlassen ihr Nest und brechen die Brut ab.

 

„Jeder Gartenbesitzer freut sich über die bunten Vögel und den Vogelgesang nach einem langen Winter, daher sollten alle Mitbürger auch Rücksicht nehmen und ihren Heckenschnitt bis Ende Februar abschließen“, betont Mühlenmeier. Form- und Pflegeschnitte dürfen allerdings nach der ersten Wachstumsperiode im Juni und Juli vorgenommen werden. Dies dient zum Beispiel an Straßen und Wegen der Verkehrssicherheit. Aber auch hier ist Rücksicht auf brütende Vögel zu nehmen.