Einen richtungsweisenden Beschluss haben die Mitglieder des SCP gefasst: Im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung stimmten 300 der 352 stimmberechtigten Anwesenden für die Ausgliederung des Profibereichs. SCP-Vizepräsident Dr. Rudolf Christa und Prokurist Frank Nordhoff von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hatten den Mitgliedern die Zielsetzung und den Ausgliederungsplan zuvor im Detail präsentiert.

 

Drei zentrale Ereignisse waren der Abstimmung über die Ausgliederung vorangegangen. Am 15. Januar 2018 beschloss die Mitgliederversammlung mit einer Zustimmung von 86 Prozent eine Satzungsänderung als formale Grundlage für eine Ausgliederung. Am 26. Februar 2018 informierte der SCP mit Unterstützung der KPMG seine Mitglieder über den Fahrplan für die Ausgliederung. Anschließend gab es verschiedene Dialogabende mit unterschiedlichen Zielgruppen.

 

Dr. Christa nannte fünf Ziele, die mit der Ausgliederung verbunden sind. Es gehe um einen langfristigen Schutz des Vereins vor den wirtschaftlichen Risiken des professionellen Spielbetriebs, die Aufrechterhaltung der bestehenden Strukturen, eine Vermeidung weiterer Schulden, die Schaffung von Voraussetzungen zur Beteiligung externer Investoren für die Eigenkapitalbeschaffung sowie um die Professionalisierung des Profibereichs zur Anpassung an die Markterfordernisse.

 

Nordhoff listete die Bereiche auf, die in eine Kapitalgesellschaft (KGaA) ausgegliedert werden. Dazu gehören das Verwertungsrecht der Marke, die erste Mannschaft, die U21, die U19 und die U17, die Verwaltungsmitarbeiter, das Anlage- und Umlaufvermögen sowie die Schulden. Im Verein verbleiben das Eigentum der Marke, die Fußballjugend bis zur U16, das Mitgliederwesen, die Traditionsmannschaft und die Alten Herren.

 

Nach der Ausgliederung wird der Verein alleiniger Gesellschafter einer Management GmbH, so dass er stets die Oberhand über die Bestellung der Geschäftsführung und das operative Geschäft behält. Dieses praxiserprobte Modell gibt es bei zahlreichen anderen Vereinen, es entspricht den Vorgaben des Deutschen Fußball Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL).