Im Jahr 2019 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 25 198 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 6,0 Prozent weniger als 2018 (damals: 26 817 Fälle). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen summierte sich 2019 auf 4,75 Milliarden Euro und lag damit um 0,5 Prozent über dem entsprechenden
Vorjahresergebnis (4,72 Milliarden Euro).

 

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen (einschl. Einzelunternehmen, Freie Berufe und Kleingewerbe) ging gegenüber 2018 (damals: 5 575) um 4,0 Prozent zurück. Im Jahr 2019 stellten mit 5 351 über 200 Unternehmen weniger einen Antrag auf Insolvenzeröffnung als ein Jahr zuvor. In 3 925 Fällen wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet; in 1 426 Fällen wurde eine Eröffnung mangels Masse abgewiesen. Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im Jahr 2019 auf 3,23 Milliarden Euro und waren damit um 1,1 Prozent höher als ein Jahr zuvor (damals: 3,20 Milliarden Euro).

 

Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 36 363 Arbeitnehmer von Unternehmensinsolvenzen betroffen; das waren 55,5 Prozent mehr als im Jahr 2018 (damals: 23 381 Arbeitnehmer). Ursächlich für den Anstieg der Zahl der betroffenen Beschäftigten bei gleichzeitig sinkender Zahl der Insolvenzen war, dass eine höhere Anzahl größerer Unternehmen Insolvenz beantragt haben als vor einem Jahr. Neben den Unternehmen beantragten im letzten Jahr 19 847 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

 

Dabei handelte es sich in 15 797 Fällen um Verbraucherinsolvenzen; das waren 9,1 Prozent weniger als 2018 (damals: 17 382). Die übrigen 4 050 Fälle betrafen Nachlässe, Gesamtgut, natürliche Personen als Gesellschafter sowie ehemals selbstständig tätige Personen. Wie die Statistiker weiter mitteilen, weichen die voraussichtlichen Forderungen häufig von den im Insolvenzverfahren ermittelten endgültigen Forderungen ab, wobei die Abweichungen sowohl negativ als auch positiv ausfallen können. (IT.NRW).