Erbt das behinderte Kind das elterliche Vermögen, wird das Geld auf die Sozial­leistungen ange­rechnet. Ein Behindertentestament kann das verhindern. © Louie Läuger.

Mit dem Erbe wollen Eltern für die Zukunft ihrer Kinder vorsorgen. Das gilt erst recht, wenn das Kind – egal, ob minderjährig oder volljährig – eine Behinderung hat und nicht nur emotional, sondern auch in vielerlei anderer Hinsicht von den Eltern abhängig ist. Mit einem klugen Testament sorgen Eltern dafür, dass ihr Vermögen ihrem Kind zugute kommt und nicht dem Staat. Wie das Testament dafür aussehen muss, erklärt die Stiftung Warentest in der Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.

 

Menschen mit Behinderung sind oft auf staatliche Hilfen angewiesen. Doch wer erbt, verliert seinen Anspruch auf Sozialhilfe, bis das Vermögen auf das sogenannte Schonvermögen geschrumpft ist. Die Erbschaft wird dann für die Kosten der Hilfe aufgebraucht. Mit einem sogenannten Behindertentestament können Eltern das verhindern: Ihr Kind erbt Vermögen, ohne dass sein Anspruch auf öffentliche Hilfe verloren geht.

 

Dafür wird das Kind als Vorerbe eingesetzt und eine Testamentsvollstreckung angeordnet. „Damit bei der Gestaltung des Testaments nichts schiefgeht, sollte unbedingt ein Fachanwalt für Erbrecht oder ein Notar um Rat gefragt werden,“ so die Finanztest-Redakteurin Sophie Mecchia. Keine Lösung ist es, das Kind zu enterben, damit es weiterhin Sozialhilfe beziehen kann. Dem Kind steht nämlich immer noch der Pflichtteil zu, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Auf den Pflichtteil kann der Sozialhilfeträger zugreifen.

 

Alles Infos zum Testament für Menschen mit Behinderungen gibt es in der Oktober-Ausgabe von Finanztest oder online über www.test.de.

 

Pressemeldung: Stiftung Warentest.