Die Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben im Jahr 2022 bei rund 3,7 Milliarden Euro gelegen und sind damit um 4,5 Prozent niedriger gewesen als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren die gesunkenen Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege ursächlich für den Rückgang – alle anderen Ausgaben sind gestiegen.

 

Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel SGB XII waren der größte Posten der Sozialhilfeausgaben: Mit rund 2,2 Milliarden Euro wurden 7,3 Prozent mehr als im Jahr 2021 und damit mehr als die Hälfte (60,1 Prozent) der gesamten Nettoausgaben für diese Leistungsart ausgegeben. Diese Ausgaben wurden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert.

 

Den zweitgrößten Ausgabeposten bildete die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel SGB XII, für die im Jahr 2022 mit rund 782 Millionen Euro netto nahezu ein Drittel (−32,6 Prozent) weniger aufgewendet wurde als ein Jahr zuvor. Wesentlicher Grund für diesen Rückgang war der Anfang 2022 eingeführte Leistungszuschlag der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf in vollstationärer Pflege (gemäß Paragraph 43c SGB XI).

 

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (drittes Kapitel SGB XII) lagen die Nettoausgaben im Jahr 2022 mit rund 324 Millionen Euro um 8,3 Prozent über denen des Jahres 2021. Ein weiterer Ausgabeposten waren die Hilfen zur Gesundheit (fünftes Kapitel SGB XII); hierfür wurden rund 209 Millionen Euro (+8,7 Prozent) aufgewendet. Darin enthalten sind die Erstattungen an die Krankenkassen für die Übernahme von Krankenbehandlungen.

 

Auch die Ausgaben für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z. B. Obdachlosigkeit) und Hilfe in anderen Lebenslagen (z. B. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Übernahme von Bestattungskosten, Blindenhilfe) nach dem achten und neunten Kapitel des SGB XII sind gegenüber dem Jahr 2021 gestiegen (+5,5 Prozent); sie lagen im Jahr 2022 bei rund 168 Millionen Euro.

 

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, werden die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel seit 2017 nicht mehr in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem SGB XII erfasst. Die Angaben zu diesem Posten stammen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf Basis der Erstattungszahlungen des Bundes nach Paragraph 46a SGB XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an die Länder. Außerdem ist zu beachten, dass bei den Nettoausgaben für das dritte und das fünfte bis neunte Kapitel im Berichtsjahr 2021 von einer Untererfassung auszugehen ist, da aus einer kreisfreien Stadt keine Angaben zu den Ausgaben in örtlicher Trägerschaft gemacht wurden. (IT.NRW)