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Die Einnahmen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aus Gewerbesteuern lagen im Jahr 2020 bei rund 10,2 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 19,8 Prozent weniger als im Vorjahr (damals: 12,8 Mrd. Euro). Die höchsten Rückgänge aller 396 Kommunen des Landes gegenüber dem Jahr 2019 ergaben sich für Düsseldorf (−275 Millionen Euro) und Köln (−272 Millionen Euro). Die höchsten Zuwächse verzeichneten die Städte Euskirchen (+24 Millionen Euro) und Rheda-Wiedenbrück (+15 Millionen Euro).

 

Umgerechnet auf die entsprechenden Einwohnerzahlen erzielten im Jahr 2020 Monheim am Rhein (3 941,38 Euro je Einwohner) und Burbach (2 621,85 Euro je Einwohner) die höchsten Gewerbesteuereinnahmen des Landes. Die niedrigsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Gewerbesteuer hatten Gelsenkirchen (78,71 Euro je Einwohner) und Warstein (123,61 je Einwohner). Die Hebesätze der Gewerbesteuern der Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens lagen im Jahr 2020 zwischen 250 und 580 Prozent.

 

Die höchsten Hebesätze wiesen Mülheim an der Ruhr und Oberhausen mit jeweils 580 Prozent auf − die niedrigsten Hebesätze erhoben Monheim am Rhein und Leverkusen mit jeweils 250 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte Leverkusen seinen Hebesatz um 225 Prozentpunkte auf 250 Prozent, während Ruppichteroth den Hebesatz um 50 Prozentpunkte auf 500 Prozent anhob.

 

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird (§ 2 Absatz 1 Gewerbesteuergesetz). Die Steuer wird auf Grund des Steuermessbetrags mit einem Hebesatz festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist (§ 16 GewStG). Dieser beträgt mindestens 200 Prozent, wenn die Gemeinde nicht einen höheren Hebesatz bestimmt hat (§ 16 Abs. 4, Satz 2 GewStG). (IT.NRW).