Die Einnahmen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aus Vergnügungssteuer lagen im zweiten Quartal 2020 bei 31,8 Millionen Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 33,5 Millionen Euro bzw. 51,2 Prozent weniger als im zweiten Vierteljahr des Vorjahres (damals 65,3 Millionen Euro). Im Vergleich zum Vorquartal (Januar bis März 2020: 59,7 Millionen Euro) verringerten sich die Einnahmen um 46,7 Prozent. Von 2015 bis 2019 lag der durchschnittliche Einnahmebetrag der NRW-Kommunen aus Gewerbesteuern bei etwa 65 Millionen Euro pro Quartal.

 

Die höchsten Rückgänge der Einnahmen aus Vergnügungssteuer aller 396 NRW-Kommunen gegenüber dem zweiten Quartal 2019 mussten Köln (−5,1 Millionen Euro) und Duisburg (−1,7 Millionen Euro) hinnehmen. 54 Städte und Gemeinden des Landes erzielten von April bis Juni höhere Einnahmen als ein Jahr zuvor: Die höchsten Zuwächse verzeichneten die Städte Herten (+378 000 Euro) und Bonn (+222 000 Euro).

 

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, bei der in den Gemeinden veranstaltete Vergnügungen besteuert werden. Hierzu gehört z. B. der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten. Ebenso werden Tanzveranstaltungen, spezielle Filmvorführungen sowie Veranstaltungen von Sex- und Erotikmessen besteuert. Die Steuer wird von den Kommunen erhoben – die Einnahmen fließen ausschließlich in die kommunalen Kassen. (IT.NRW).