Anlässlich der Kommunalwahlergebnisse am 13.09.2020 wird es am 27.09.2020 in Blomberg zu Stichwahlen um das Amt des Landrates des Kreises Lippe zwischen Dr. Axel Lehmann (SPD) und Jens Gnisa (CDU) und um das Amt des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin zwischen Christoph Dolle (SPD) und Susanne Kleemann (CDU) kommen.

 

Stimmabgabe im Wahllokal

Auch bei der Stichwahl sind die besonderen Hygieneregeln in den Wahllokalen zu beachten. Bei der Wahl im Wahllokal hat jeder Wähler eine Mundnasenbedeckung zu tragen und einen eigenen Stift für die Stimmabgabe mitzubringen. Diesen Hinweis finden Sie auch auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief, der Ihnen für die Wahl am 13.09.2020 zugeschickt wurde. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist auch bei der Stichwahl im Wahllokal vorzulegen.

 

Stimmabgabe mit Briefwahl

Sofern man bereits bei der Wahl am 13.09.2020 Briefwahlunterlagen, auch für die zweite Wahl (Stichwahl) beantragt hat, werden die Briefwahlunterlagen automatisch, voraussichtlich Ende dieser Woche, versendet.

 

Sollte man keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt haben, kann dies mit dem Antragsformular, welches sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zur Wahl am 13.09.2020 befindet, oder auf anderer Weise schriftlich erfolgen. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine fernmündliche Antragsstellung ist unzulässig. Bei der Antragstellung müssen Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.

 

Vom 16.09.2020 bis zum 25.09.2020 können die Briefwahlunterlagen auch über das Bürgerserviceportal (https://www.buergerserviceportal.nrw/krz/blomberg/bsp_ewo_briefwahl) online angefordert werden.

 

Bitte achten Sie bei der Eingabe darauf, die Daten genauso einzugeben, wie sie auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden sind.

 

Für die Beantragung und die Entgegenahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person wird eine schriftliche Vollmacht benötigt. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.

 

Neue Wahlberechtigungen werden zur Stichwahl nicht versandt.