Der Kreis Lippe verlängert alle gültigen Allgemeinverfügungen bis einschließlich 17. Mai. „Die Fallzahlen sind hier im Kreis Lippe weiterhin auf hohem Niveau. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend notwendig, die aktuell gültigen Regelungen zu verlängern, damit das Corona-Virus sich nicht noch weiter ausbreitet“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann. „Gleichzeitig möchte ich nochmal an alle appellieren, die Kontakte weiterhin so minimal wie möglich zu halten und die Hygieneregeln einzuhalten!“
Stufenmodell regelt Maßnahmen für verschiedene Inzidenzwerte
Derzeit greift im Kreis Lippe ein Stufenmodell, das verschiedene Maßnahmen je nach Inzidenzwert im Kreisgebiet oder auch für einzelne Städte und Gemeinden festlegt. Dabei sind für die 7-Tages-Inzidenz Grenzwerte von 100, 200 und 300 vorgesehen. Die Allgemeinverfügung, die das Stufenmodell regelt, wurde nun bis einschließlich zum 17. Mai verlängert. Änderungen gibt es im Bereich der Gottesdienste: Liegt die kreisweite Inzidenz zwar über 100, aber noch unter 200, können Kirchen und Religionsgemeinschaften pro sieben Quadratmeter eine Person einlassen, sofern sie über einen tagesaktuellen und bestätigten Schnell- oder Selbsttest verfügt, der nicht älter als 48 Stunden alt ist.
Kinder unter sieben Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die zulässige Gesamtteilnehmerzahl bei Gottesdiensten liegt bei 125 Teilnehmenden. Ansonsten liegt die Quadratmeterzahl pro Besucher liegt bei zehn und die maximale Teilnehmerzahl 100. Weitere Änderungen im Stufenmodell gibt es nicht.
Derzeit gelten für das gesamte Kreisgebiet die Regelungen für eine 7-Tages-Inzidenz von 100. Für die Städte und Gemeinden Augustdorf, Barntrup, Lage, Leopoldshöhe, Detmold, Bad Salzuflen, Extertal und Lügde sowie für Schlangen ab Dienstag, 20. April, gelten derzeit die Regelungen für eine 7-Tages-Inzidenz von 200. Die zusätzlichen Einschränkungen für Schieder-Schwalenberg wurden aufgehoben, da die dortige 7-Tages-Inzidenz signifikant und nachhaltig die Grenze von 200 unterschreitet. Alle Regelungen können im Kreisblatt Nr. 34 und unter www.kreis-lippe.de/corona nachgelesen werden.
Negativer Schnelltest ermöglicht Einkaufen oder den Museumsbesuch
Auch die Test-Option, die es ermöglicht, trotz Corona-Notbremse einkaufen zu gehen oder das Museum zu besuchen, wird per Allgemeinverfügung bis zum 17. Mai verlängert. Dadurch können bestimmte Geschäfte, Einrichtungen und Dienstleister ihre Kunden und Besucher empfangen. Voraussetzung ist ein negatives Schnell- oder Selbsttestergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Test muss von einer offiziellen Teststelle bescheinigt werden, dies gilt auch für Selbsttests. Die Teststellen sind unter www.kreis-lippe.de/corona veröffentlicht. Alle Regelungen können im Kreisblatt Nr. 34 und unter www.kreis-lippe.de/corona nachgelesen werden.
Maskenpflicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Im Kreis Lippe besteht für bestimmte öffentliche Straßen und Plätze eine Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügung, die diese Pflicht regelt, wurde nun bis einschließlich zum 17. Mai verlängert. Eine Übersicht der Straßenzüge, für die Maskenpflicht gilt, ist in der Anlage zur Allgemeinverfügung zu finden. Diese ist im Kreisblatt Nr. 34 veröffentlicht und unter www.kreis-lippe.de/kreisblatt zu finden und auch unter www.kreis-lippe.de/corona unter dem Punkt „Wo gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Lippe?“