ADAC: Urlauber sollten über die Folgen von Verkehrsverstößen im Ausland Bescheid wissen.

 

Urlaub mit dem Auto erfreut sich aktuell großer Beliebtheit. Angepeilt werden – neben Deutschland – vor allem Urlaubsregionen in den Nachbarländern und in Südeuropa. In vielen Reiseländern werden Urlauber deutlich kräftiger zur Kasse gebeten, wenn sie sich nicht an die jeweiligen Verkehrsregeln halten. Der ADAC informiert, wo Verkehrssünden besonders teuer werden.

 

Alkohol am Steuer: Die strengsten Promille-Regeln gibt es in vielen Ländern Ost- und Südosteuropas. In Tschechien, Ungarn, der Slowakei und Rumänien gilt eine 0,0 Promille-Grenze. Die Strafen können in vielen Ländern richtig teuer werden. In Großbritannien etwa gibt es keine Obergrenze, in Dänemark kann das Bußgeld einen Monatsverdienst ausmachen. Kräftig zur Kasse gebeten werden Alkoholsünder auch in der Schweiz (ab 545 Euro), Italien (ab 535 Euro) und in Kroatien (ab 405 Euro).

 

Geschwindigkeitsverstöße: Die höchsten Bußgelder wegen Tempoüberschreitungen werden in Norwegen, Schweden, Italien und der Schweiz fällig. Wer in Norwegen 20 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit einer Strafe von mehr als 460 Euro rechnen. In Schweden kostet das gleiche Vergehen über 235 Euro. Weitaus empfindlicher fallen die Strafen aus, wenn man über 50 km/h zu schnell gefahren ist. So ist man in Österreich mit einem Bußgeld von bis zu 2180 Euro dabei, in Spanien sind es ab 600 Euro und in der Schweiz muss man mehr als 60 Tagessätze je nach Monatsverdienst verkraften.

 

Rotlichtverstöße: Auch das Überfahren einer roten Ampel kann schnell große Löcher in die Urlaubskasse reißen. Rotlichtsünder müssen etwa in Kroatien ab 405 Euro Bußgeld bezahlen, in Norwegen sind es 670 und in Griechenland 700 Euro.

 

Parken: Auch falsch Parken kann richtig ins Geld gehen. In Ungarn wird es mit bis 275 Euro besonders kostspielig, ebenso in Rumänien mit bis 230 Euro sowie in Spanien mit bis zu 200 Euro.

 

Der ADAC weist darauf hin, dass inzwischen alle EU-Mitgliedstaaten die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldbußen umsetzen. Daher können grundsätzlich Bußgelder aus allen EU-Staaten auch in Deutschland zwangsweise eingetrieben werden. Vollstreckt werden Geldbußen ab einem Betrag von mindestens 70 Euro. Ausnahme ist Österreich: Hier beginnt die Grenze bereits bei 25 Euro. Der ADAC rät, bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden juristischen Beistand zu suchen und gegebenenfalls schnellstmöglich Einspruch einzulegen.

 

Pressemeldung: ADAC.